Ständestaat
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] die politische Programmatik und Wirklichkeit konservativer Bewegungen und Staatsformen, die sich an der spätmittelalterlichen „organischen“ Gliederung der Gesellschaft in Stände orientieren. Sie sind Ausdruck des Widerstandes feudaler, halbfeudaler und kleinbürgerlieher Schichten gegen die volle Durchsetzung kapitalistischer Produktionsverhältnisse und ihrer politischen Formen und Folgen (bürgerliche Demokratie, Erstarken der Arbeiterklasse).
[2] Bezeichnung für die Staatsform, die gekennzeichnet ist durch die verfassungsrechtliche Mitwirkung der Stände bei Gesetzgebung und Verwaltung. Wichtigstes Recht der Stände war die Steuerbewilligung. Die Herrschaftsformen des 13. bis 17. Jahrhunderts in Mittel- und Westeuropa werden heute unter dem Begriff Ständestaat zusammengefasst, der vom Absolutismus abgelöst wurde.
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