Ständegesellschaft
In der Wirtschaftssoziologie:
ständische Gesellschaft, Bezeichnung für eine Gesellschaftsform, die in durch Recht und Gesetz gestützte und mit spezifischen Pflichten und Privilegien ausgestattete Stände (Schichten) gegliedert ist: erster Stand: Adel, zweiter Stand: Klerus (im engeren Sinne die Prälaten), dritter Stand: Bürgertum (Handwerker), vierter Stand: (freie) Bauern. In der Ständegesellschaft wird neben der gleichen Herkunft (Geburtsstand) auch der gleiche Beruf (Berufsstand) rechtlich abgesichertes Kriterium für den Stand, so dass die Gliederung in Stände scheinbar arbeitsteilig ist (Differenzierung, funktionale). Die weitgehende Selbständigkeit der einzelnen Stände und die geringe interständische Mobilität fördern in der Ständegesellschaft die Herausbildung einer Herrschaftshierarchie und bereiteten den Absolutismus vor, dessen politische Konflikte mit den Ständen das 17. Jahrhundert prägten.
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