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Personalgesellschaft
Unter diesem Begriff werden Unternehmen zusammengefasst, bei denen mehrere Personen gleichzeitig Geldgeber und Unternehmer sind. Sie engagieren sich also nicht nur mit ihrem Kapital sondern auch mit ihrer Arbeitskraft. Bei einer Personal- oder Personengesellschaft schließen sich mindestens zwei Personen in einer Gesellschaft zusammen, die einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft können diese Personen nicht nur Geldgeber sein; sie übernehmen auch unternehmerische Verantwortung. Sie arbeiten selber in der Gesellschaft mit und haften für die Verbindlichkeiten (Schulden) des Unternehmens persönlich mit ihrem Vermögen. Die Personalgesellschaft ist daher auch keine juristische Person, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft. Eine Kapitaleinlage durch die Gesellschafter ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich und meist auch notwendig, um die Grundlage für die Finanzierung des Unternehmens zu schaffen. Anders als bei Kapitalgesellschaften entscheidet nicht die Höhe der Kapitaleinlage über die Stimmrechte innerhalb der Gesellschaft. Bei Abstimmungen über die Geschäftspolitik geht es nach der Kopfzahl der Gesellschafter. Die Beteiligung an einer Personengesellschaft kann (anders als die Anteile einer Kapitalgesellschaft) nicht einfach durch Verkauf auf andere Personen übertragen werden. Wie beim Ausscheiden eines Teilhabers verfahren wird und wie das Gesellschaftsvermögen in diesem Fall oder bei Auflösung der Firma verteilt wird, hängt weitgehend von dem Vertrag ab, den die Mitglieder der Personalgesellschaft miteinander geschlossen haben. Die Personalgesellschaft als Gewerbebetrieb muss Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Für die Zahlung von Einkommensteuer und Vermögensteuer sind dagegen die Gesellschafter persönlich zuständig. Rechtsformen für Personengesellschaften sind: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, nicht aber die Stille Gesellschaft.
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Weitere Begriffe : Wasseraktien | Corporate Design | exogen | ||||||||||||||||||||||||||||
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