Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Mergers & Acquisition
Unter dem Begriff Mergers & Acquisition (kurz M & A) werden Beratungsdienstleistungen im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs sowie der Fusion von Unternehmen zusammengefasst. Anbieter solcher Dienstleistungen sind vor allem Banken, hauptsächlich Investmentbanken, sowie hochspezialisierte Berater. Wurde das M & A-Geschäft lange Zeit eher als Nebenprodukt zum normalen Bankgeschäft betrachtet, so hat es sich in den letzten Jahren zu einem der attraktivsten und vor allem rentabelsten Dienstleistungsangebote des Finanzgewerbes entwickelt. Merger & Acquisition Beratung (zu deutsch: Fusionen und Übernahmen), gehören aufgrund einiger spektakulärer Großtransaktionen (so genannter Megadeals) zu den meistbeachteten Dienstleistungen der Investmentbanken. Unter Mergers & Acquisition wird eine relativ breite Palette von Beratungsdienstleistungen rund um den Kauf-, Verkauf- und die Fusion von ganzen Unternehmen oder von Unternehmensteilen verstanden. Die Dienstleistungspalette der M & A Berater umfasst dabei sowohl die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Käufern bzw. Verkäufern von Unternehmen, als auch die umfassende Unterstützung bei der Realisierung des eigentlichen Kaufs, Verkaufs oder der Fusion. Die reine Maklerfunktion der M & A Berater spielt dabei eher eine untergeordnete Rolle und wird vor allem von ausländischen Kunden in Anspruch genommen. Sucht ein Unternehmen den Eintritt in einen Markt, in dem es bis dahin nicht oder kaum vertreten war, so kann der Kauf eines etablierten Unternehmens eine erfolgversprechendere Strategie im Vergleich zu dem Versuch sein, selbst eine Position im Markt aufzubauen. In einem solchen Fall kann ein lokaler M & A Berater bei der Auswahl eines geeigneten Übernahmekandidaten behilflich sein. Dabei ist es von großer Wichtigkeit, dass die notwendigen Nachforschungen sehr diskret durchgeführt werden. Denn weder soll die Konkurrenz von den eigenen Plänen erfahren, noch soll im Markt bekannt werden, dass ein bestimmtes Unternehmen als Übernahmekandidat im Gespräch ist. Dies könnte einerseits die Kunden dieses Unternehmens verunsichern und andererseits weitere Bieter anlocken. Das führt dann in der Regel zu einer Erhöhung des Kaufpreises. Der wesentliche Teil der M & A Beratung folgt allerdings erst nach Auswahl des zur Übernahme geeigneten Unternehmens. Hauptaufgabe des beauftragten M & A Beraters ist die optimalen Umsetzung der eigentlichen Übernahme bzw. Fusion. Ziel des Käufers ist es, dass ausgewählte Unternehmen so billig wie möglich zu bekommen und die Risiken so gering wie möglich zu halten. Wenn das zu übernehmende Unternehmen einverstanden ist (freundliche Übernahme), wird der Verkäufer versuchen, einen möglichst hohen Preis zu erzielen und gleichzeitig möglichst wenig Zugeständnisse zu machen. In vielen Fällen zieht der Verkäufer selbst einen M & A Berater zu den Verhandlungen hinzu, um sich möglichst optimal vertreten zu lassen. Im Falle einer so genannten unfreundlichen Übernahme (englisch "hostile takeover") wird das angegriffene Unternehmen in der Regel ebenfalls einen M & A Experten hinzuziehen, um bei der Entwicklung einer möglichst wirkungsvollen Abwehrstrategie zu helfen. In den weitaus meisten Fällen erfolgt die Übernahme aber in beiderseitigen Einverständnis. Die eingeschalteten Mergers & Acquisition-Berater haben dann lediglich die Aufgabe, die Transaktion für ihre Klienten möglichst optimal zu gestalten. M & A Beratungsmandate sind durch einige wesentliche Merkmale gekennzeichnet. 1. Der M & A Berater lässt sich von seinem Mandanten beauftragen, ausschließlich dessen Interessen zu vertreten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Mandant dazu, auch nur diesen M & A Berater (bzw. eine Gruppe) zu beauftragen, die Übernahme also auf jeden Fall über diesen Berater laufen zu lassen. 2. Der M & A Berater wird in der Regel weitgehend erfolgsorientiert bezahlt, d.h. er erhält im Falle einer gescheiterten Übernahme lediglich eine geringe Kompensation für seine Kosten, im Falle des Erfolg aber ein Honorar (Fee) das sich am Volumen der Transaktion orientiert. 3. Die Mandate sind grundsätzlich nur auf eine bestimmte Transaktion beschränkt, so dass der Berater nach Beendigung des Auftrags auch für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten kann. 4. Im Rahmen von Beratungskontrakten werden sehr umfassende Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen, da der Berater im Laufe der Transaktion sehr intime Kenntnisse über die beteiligten Unternehmen und ihre Strategien und Pläne erhält, deren Verbreitung für die Gesellschaften erhebliche negative Folgen haben könnte. Im Rahmen von M & A Mandaten werden die Unternehmen auch meist über die optimale Finanzierung der Transaktion beraten. Hier kann es bei Investmentbanken, die zu "normalen" Geschäftsbanken gehören, durchaus zu Interessenkonflikten kommen, da der M & A Berater im Rahmen seines Vertrages verpflichtet ist, seinen Klienten optimal zu vertreten. Das kann unter Umständen dazu führen, dass er zur Finanzierung über eine Konkurrenzbank raten muss. Es kann auch sein, dass der Berater über Informationen verfügt, die für die finanzierende Bank hinsichtlich ihrer Kreditentscheidung von Interesse sind. Diese Daten dürfen aber aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit nicht einmal an eine andere Stelle des gleichen Konzerns weitergegeben werden. Wenn vereinbart wird, dass Informationen nicht einmal innerhalb des eigenen Hauses nicht weitergegeben werden dürfen, spricht man von "chinese walls". Zu einer solchen Situation kann es auch kommen, wenn zwei Interessenten für ein bestimmtes Unternehmen von der gleichen M & A-Beratung (wie beispielsweise einer Investmentbank) vertreten werden. In diesem Fall arbeiten unterschiedliche Teams der selben Bank für unterschiedliche Kunden und damit gegeneinander. Von entscheidender Bedeutung für die Qualität eines M & A Beraters sind neben exzellenten Kenntnissen im Bereich der Unternehmensfinanzierung vor allem auch sehr gute Kontakte in alle Bereiche der Politik und der Wirtschaft, da der erfolgreiche Kauf eines Unternehmens nicht nur von der Höhe des gebotenen Kaufpreises sondern auch von den Kontakten zu wichtigen Entscheidungsträgern abhängt. Die Kontakte des M & A-Beraters sind gerade im Falle von ausländischen Kunden besonders wichtig, da diese meist nur über wenige Beziehungen in dem fremden Land verfügen und deshalb besonders stark auf ihre Berater angewiesen sind. Bekannt geworden ist dieser Teil des Investmentbanking in Deutschland vor allem durch spektakuläre Megafusionen oder Übernahmen (wie beispielsweise die Fusion zwischen der Bayerischen Vereinsbank und der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank oder die versuchte Übernahmen von Thyssen durch Krupp). Aufgrund der Tatsache, dass Deutschland im Bereich der Übernahme und Fusion von Unternehmen deutlich hinter der Entwicklung in anderen Industrienationen herhinkt, wird es in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit eine steigende Nachfrage nach M & A-Dienstleistungen geben. Vor allem im Finanzgewerbe gehen Experten von einer Reihe von Zusammenschlüssen aus, da in Deutschland im internationalen Vergleich zu viele Banken tätig sind, so dass gerade kleinere Banken nur durch den Zusammenschluss mit anderen Banken überleben können.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : BIOS | Europäische Gesellschaft | Bringgeld, -gelder | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |