Kreditentscheidung
1. Entscheidung der Bank, einen bestimmten beantragten Kredit zu vergeben, meist nach mehr oder weniger intensiver Kreditwürdigkeits- und -fä-higkeitsprüfung.
2. LS. der MaRisk jede Entscheidung über Neukredite, Krediterhöhungen, Beteiligungen, Limitüberschreitungen, Festlegung von kreditnehmerbezogenen sowie Konrrahenten- und Emittentenlimiten, Prolongationen und Änderungen risikorelevanter Sachverhalte, die dem Kre-ditbeschluss zu Grunde lagen (bspw. Sicherheiten, Verwendungszweck). Dabei ist unerheblich, ob diese Entscheidung ausschl. vom Kreditinstitut selbst oder gemeinsam mit anderen Kreditinstituten getroffen wird (syndiziertes, Konsortialgeschäft).
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