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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Mergers & Acquisitions (M&A)

Der englische Begriff M&A umschließt sowohl Verschmelzungen bzw. Fusionen (mergers) als auch Übernahmen (acquisitions) von 4 Unternehmen, wobei Letztere, der Kauf mit anschließender Eingliederung in den Unternehmensverbund des Käufers, den überwiegenden Teil dieser Unternehmenstransaktionen ausmachen. Wesentliches Merkmal ist jeweils der Übergang von aktiv wahrgenommenen Leitungs und Kontrollrechten. Wie jede Investitionsentscheidung (Investition) verlangen auch M&A im Vorfeld der Kaufentscheidung eine sorgfältige Prüfung sowie Bewertung der Zielunternehmung (siehe auch Unternehmenswert). Der Investor will wissen, ob das Akquisitionsobj ekt der eigenen wirtschaftlichen Zielvorstellung und Vision entspricht. Dazu braucht er einen möglichst genauen Überblick über die Situation des Transaktionspartners, um Informationsasymmetrien abzubauen (siehe auch Principal gent Theorie). Hierzu dient vor allem eine Sorgfältigkeitsprüfung, Due Diligence, des Zielunternehmens. Sie gliedert sich in eine finanzielle (financial), steuerliche (tax) und juristische (legal) Due Diligence. Über diese Prüfschritte hinaus sollte durch eine Market Due Diligence auch das Umfeld eingehend untersucht werden, z. B. das Potenzial an Kunden und Wettbewerbern, sowie künftige gesellschaftliche, rechtliche und technische Rahmenbedingungen des Standorts, um hieraus Chancen und Risiken der Akquisition zu bewerten.



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