Europäisches System der Zentralbanken, Organe und Funktionen
An der Spitze von Eurosystem und ESZB stehen die Beschlussorgane der EZB: EZB-Rat und EZB-Direktorium. Ungeachtet dieser dualen Struktur fungiert als 3. Beschlussorgan der Erweiterte Rat, solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben. Die Zuständigkeit der Beschlussorgane ist in EU-Vertrag, ESZB-Satzung und einschlägigen Geschäftsordnungen geregelt. Beschlüsse im Zusammenhang mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems bzw. des ESZB werden zentral gefasst. Umsetzung der Geschäfte im Euroraum erfolgt dagegen dezentral durch die NZB, soweit dies möglich und sachgerecht ist. Europäische Zentralbank, EZB-Rat, Europäische Zentralbank, Direktorium. Der Erweiterte Rat besteht aus Präsident und Vizepräsident der EZB und den Präsidenten der NZB. In diesem Gremium sind die Präsidenten der teilnehmenden und der nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten vertreten. Der Erweiterte Rat nimmt die Aufgaben wahr, mit denen ursprünglich das Europäische Währungsinstitut - Vorläuferinstitut der EZB - beauftragt war und die auf Grund der Tatsache, dass der Euro nicht von allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt wurde, in der 3. Stufe der EWWU noch von der EZB durchzuführen sind. Somit ist der Erweiterte Rat in erster Linie zuständig für die Berichterstattung über die Konvergenzfortschritte der nicht teilnehmenden Mit- gliedstaaten. Daneben ist er in beratender Funktion in die Vorarbeiten eingebunden, die notwendig sind, um die Wechselkurse dieser Mitgliedstaaten unwiderruflich festzulegen. Ferner wirkt der Erweiterte Rat bei der Ausführung bestimmter Aufgaben des ESZB mit, etwa bei beratenden Funktionen und der Erhebung statistischer Daten. Neben den Beschlussorganen der EZB übt eine Reihe ex-und interner Kontrollinstanzen Aufgaben der Unternehmenskontrolle bei der EZB aus. Die ESZB-Satzung sieht 2 Instanzen vor: unabhängige externe Rechnungsprüfer und Europäischen Rechnungshof, und als zusätzliche Kontrollinstanz arbeitet ein unabhängiger Ausschuss für Betrugsbekämpfung. Ausserdem führt die direkt dem Präsidenten der EZB unterstellte Direktion Interne Revision unter dem Mandat des Direktoriums regelmässige Prüfungen durch. Die Struktur der EZB-internen Kontrolle basiert auf einem funktionellen Ansatz, demzufolge jede Organisationseinheit (Abteilung, Direktion, Generaldirektion) selbst für interne Kontrolle und Effizienz im eigenen Zuständigkeitsbereich verantwortlich ist. Um dies zu gewährleisten, kommen in den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Geschäftseinheiten Verfahren zur laufenden Überwachung zum Einsatz, so Regeln und Verfahren, die die Weitergabe von Insiderinformationen -z.B. zwischen den für die Umsetzung geldpolitischer Massnahmen und den für die Verwaltung der Währungsreserven und Eigenmittel der EZB zuständigen Bereichen - unterbinden sollen. Zusätzl. zu diesen Kontrollmassnahmen innerhalb der einzelnen Organisationseinheiten unterbreiten die Direktion Planung und Controlling sowie die Abteilung Risikomanagement und die Direktion Interne Revision Vorschläge hins. jener Aspekte der Unternehmenskontrolle, die die EZB in ihrer Gesamtheit betreffen. Die interne Revision beurteilt und bewertet von Fall zu Fall die Angemessenheit und Effizienz der EZB-internen Kontrollen sowie die Qualität, mit der die EZB die ihr übertragenen Aufgaben durchführt. Ausserdem üben bestimmte Organisationseinheiten (z.B. Direktion Controlling und Organisation sowie Abteilung Risikokontrolle) dem EZB-Direktorium gegenüber beratende Funktion aus bzw. unterbreiten diesem Vorschläge zu spezif. Fragen des Kontrollwesens auf horizontaler Ebene. Der Ausschuss der internen Revision, ein im Auftrag des EZB-Rats ins Leben gerufener Eurosystem/ESZB-Ausschuss, setzt sich aus den Leitern der für die interne Revision zuständigen Abteilungen der EZB und NZB zusammen. Das Mandat der Direktion Interne Revision ist in den Richtlinien für das Revisionswesen der EZB (ECB Audit Charter) festgelegt, die auf international gültigen Verhaltensnormen beruhen. Zweck der vom EZB-Rat festgelegten Richtlinien für das Revisionswesen im ESZB ist, gemeinsame Projekte und Betriebssysteme auf ESZB-Ebene im Rahmen des Revisionsprozesses vollständig zu erfassen. Der vom EZB-Direktorium beschlossene Verhaltenskodex der EZB gibt EZB-Mitarbeitern und -Direktoriumsmitgliedern Leitlinien und Massstäbe für ihr Verhalten vor und legt ihnen nahe, in Ausübung ihrer Tätigkeit für die EZB sowie im Umgang mit NZB, staatlichen Behörden, Marktteilnehmern, Vertretern der Medien und der breiten Öffentlichkeit stets nach höchsten berufsethischen Grundsätzen zu handeln. Das EZB-Direktorium hat auch eine Reihe interner Kontrollmassnahmen beschlossen, u.a. detaillierte Regelungen, die verhindern sollen, dass kursbeeinflussende Finanzmarktdaten missbräuch-lich verwendet werden (Vorschriften gegen Insidergeschäfte und Informationsschranken; »Chinesewalls«). So ist es EZB-Mitarbeitern und Direktoriumsmitgliedern untersagt, aus ihnen zugänglichen Insiderinformationen durch private Finanzaktivitäten auf eigene Rechnung und Gefahr oder auf Rechnung und Gefahr Dritter direkt oder indirekt Nutzen zu ziehen. Für Haushaltsangelegenheiten der EZB ist der EZB-Rat zuständig, der den Haushalt der EZB auf Basis der vom Direktorium eingebrachten Budgetvorlage beschliesst. Die Kompetenzen des Europäischen Rechnungshofs erstrecken sich auf die Prüfung der Effizienz der Verwaltung der EZB. Zur Unterstützung der Bemühungen der Gemeinschaftsinstitutionen und der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug u. a. illegalen Aktivitäten wurden die ursprünglich internen Kontrollinstanzen der EZB durch Gründung des Ausschusses für Betrugsbekämpfung ergänzt. Der Ausschuss wird regelmässig von der Direktion Interne Revision über alle mit der Erfüllung seiner Aufgaben zusammenhängenden Belange informiert.
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