Europäische Zentralbank, Direktorium
EZB-Direktorium. Organ der EZB, dem angehören: Präsident der EZB, Vizepräsident und weitere Mitglieder. Ihre Ernennung erfolgt einvernehmlich durch die Regierungen der Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs. Das Direktorium tritt i.d. R. einmal wöchentlich zusammen und ist insb. verantwortlich für: 1. Vorbereitung der EZB-Ratssitzungen. 2. Ausführung der Geldpolitik im Euroraum gem. Leitlinien und Beschlüssen des EZB-Rats sowie Erteilung diesbzgl. Weisungen an die NZB des Euroraums. 3. Führung der laufenden Geschäfte der EZB. 4. Ausübung bestimmter, vom EZB-Rat übertragener Befugnisse, einschl. gewisser Befugnisse normativer Art.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|