Defaultswap, -Option
Kreditderivat der Gruppe der Creditdefault-Kreditderivate. Der Risikoerwerber verpflichtet sich bei Eintreten eines im Vertrag definierten Ereignisses (kreditrelevantes Ereignis, Creditevent), eine vereinbarte Ausgleichszahlung zu leisten. Der Risikoerwerber übernimmt durch das Geschäft eine synthetische Risikoposition auf die Referenzforderung (Syntheticlen-ding) und erhält für die Kreditrisikoübernahme vom Risikoverkäufer eine Prämie. Normalerw. ist der Risikoverkäufer Inhaber der Referenzforderung; hat er kein Engagement im zu Grunde liegenden Referenztitel, übernimmt er eine ungesicherte Shortposition. Der Risikoverkäufer kann zwar das Kreditrisiko ganz oder partiell an den Risikoerwerber übertragen, übernimmt aber im Gegenzug das Kontrahentenrisiko des Swappartners. Wird das Kontrahentenrisiko von den Vertragsparteien als zu hoch eingeschätzt, besteht die Möglichkeit, einen Dritten in den Kontrakt dazwischenzuschalten, der gegen Provision die Kontrahentenrisiken der jeweiligen Vertragspartner trägt (Creditintermediation-Swap). Wie alle OTC-Finanzinstru-mente bieten auch Defaultswaps Spielraum bei der Ausgestaltung des Derivats. Referenz- und Basisforderung, kreditrelevantes Ereignis, die Laufzeit des Kontrakts sowie Prämienzahlungen sind Hauptparameter, die Freiheit bei der individuellen Vertragsgestaltung zulassen. Defaultswaps leiten sich von der Bonität einer Referenz- bzw. Basisforderung ab. Als Basisforderung (Basiswert) wird die mit einem Kreditrisiko behaftete abzusichernde Forderung bez. Ist ein Marktwert für die Forderung schwer zu ermitteln, wird i.d. R. ein anderer Vermögenswert des Schuldners (z. B. an der Börse gehandelte Anleihe) als Bezugsgrösse verwendet (Referenzwert). Zur Gewährleistung einer möglichst vollständigen Basisforderung sollen Referenz- und Basiswert signifikant korrelieren. Als Referenzforderungen können ein Kredit, Wertpapier oder jede andere mit einem Kreditrisiko behaftete Zahlungsverpflichtung fungieren. Ebenso ist alternativ ein Korb von Forde- rungen eines oder verschiedener Schuldner möglich. I. d. R. wird als Referenzwert eine vorrangige Anleihe mit grosser Marktbreite verwendet, um die Handelbarkeit des Defaultswap zu erhöhen. Das Eintreten eines im Vertrag definierten Creditevent löst eine Ausgleichszahlung aus. Kreditrelevante Ereignisse können sich direkt auf die Referenzforderung beziehen, etwa Marktwertverschlechterung oder Herabstufung des Rating der Forderung. Credit-events können auch indirekt zu dem Referenztitel in Bezug stehen, etwa erfolglose Zwangsvollstreckung beim Schuldner, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzeröffnung, Ablehnung der Insolvenz mangels Masse, Abschluss eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichsverfahrens. Ferner kann vereinbart werden, dass eine Zahlungsverpflichtung erst geleistet wird, wenn der Marktwert der Referenzforderung zusätzlich eine bestimmte Schwelle unterschreitet. Zum einen soll dadurch vermieden werden, dass ein kreditrelevantes Ereignis eintritt, das nicht dem Schuldner zuzurechnen ist (bspw. nicht verschuldeter Zahlungsverzug), zum anderen kann diese Variante zur partiellen Absicherung der Forderung genutzt werden. Bei Nichteintritt des kreditrelevanten Ereignisses verfällt der Defaultswap. Bei Eintritt eines kreditrelevanten Ereignisses muss der Risikokäufer an den Risikoverkäufer eine Ausgleichszahlung leisten: Zahlung des Nennwerts abzgl. Erholungswert, eines festen Betrags oder gegen physische Lieferung sind oft verwendete Alternativen. Tritt es vor Laufzeitende des Defaultswap ein, wird der Kontrakt durch Ausgleichszahlung vorzeitig beendet. Diese erfolgt in Höhe des Nominalwerts abzgl. Erholungswert (Re-coveryvalue, Restwert). Der Erholungswert ist der Wert der Referenzforderung bei Eintritt des Creditevent. Bei Existenz eines Marktwerts für die Referenzforderung entspr. dieser dem Erholungswert; ist solche Quantifizierung nicht möglich, wird der Preis i. d. R. durch Händlerbefragung oder Versteigerung ermittelt. Die Ausgleichszahlung wird auf einen festen Betrag fixiert, meist als %-Satz des Kontraktnominalwerts. Bei Eintritt des Creditevent leistet der Risikoerwerber unabhängig vom tatsächlichen Marktwert der Referenzforderung eine Ausgleichszahlung an den Risikoverkäufer. Physische Lieferung des Referenztitels erfolgt gegen Ausgleichszahlung in Höhe des Nominalwerts. Dies bietet sich an, sofern der Risikoerwerber die Chance zum Erzielen eines höheren Erlöses für die Referenzforderung hat, als es mit anderen Ausgleichszahlungsvarianten möglich wäre. Durch Übertragung des Referenztitels erhält der Risikokäufer gleichzeitig Regressmöglichkeit gegen den Schuldner. Übertragung des Kreditrisikos mittels Defaultswaps kann für die gesamte Laufzeit der Referenzforderung oder einen zeitlich befristeten Abschnitt erfolgen. Prämienzahlung kann einmalig zu Beginn des Kontrakts oder bei Vertragsende erfolgen oder aus annualisierten Zahlungen bestehen, normalerw. ausgedrückt in Basispunkten des Kontraktnominalbetrags. Die Höhe der Prämienzahlung ist im Wesentlichen abhängig von der Bewertung des zu Grunde liegenden Referenzinstruments, der Wahrscheinlichkeit, dass ein Schadensereignis eintritt und von der Bonität des Risikoer-werbers.
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