defense sociale
In der Wirtschaftssoziologie:
(frz.), die an Strafverfolgung und Strafvollzug gerichtete Forderung, an einem straffällig gewordenen Menschen nicht Vergeltung zu üben, sondern den Täter so zu behandeln und zu sozialisieren, dass er künftig gesetzestreu leben kann und die Gesellschaft vor Kriminalität geschützt bleibt. Die d. s. verlangt von der Behandlung, welche mit dem Täter durchgeführt wird, Garantien bezüglich der Verfassungsmässigkeit und Wissenschaftlichkeit der Therapie.
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