Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
In der Gesundheitswirtschaft:
Abküzung BQS. Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH ist eine Einrichtung der Selbstverwaltung, die im Jahr 2000 von der Bundesärztekammer, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie dem Verband der Privaten Krankenversicherung gegründet wurde. Als Lenkungsgremium wurde das Bundeskuratorium Qualitätssicherung geschaffen.
Die Gründung erfolgte, um in den deutschen Akutkrankenhäusern parallel zur Einführung von Fallpauschalen und Sonderentgelten ein Instrument zu schaffen, mit dem man die Entwicklung der Qualität der Behandlung in den Kliniken über eine externe vergleichende Qualitätssicherung verfolgen konnte.
Mit Einführung des Fallpauschalen-Systems (German DRG - G-DRG) und der gesetzlichen Verankerung der Qualitätssicherung ist die Zuständigkeit für die externe vergleichende Qualitätssicherung zum 1. Januar 2004 auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V (Krankenhausbehandlung) übergegangen, der heute der direkte Auftraggeber der BQS für die externe vergleichende Qualitätssicherung ist. Dieser wurde damit auch zum zentralen Beratungs- und Beschlussgremium für den externen Qualitätsvergleich der nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser. Das Beschlussgremium setzt sich aus je neun stimmberechtigten Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverbände der Krankenkassen, drei unparteiischen Vorsitzenden und neun nicht stimmberechtigten Patientenvertretern zusammen. Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen.
Im „Vertrag über die Beauftragung der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS gGmbH) zur Entwicklung und Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhaus (Beauftragungsvertrag)“ wurde die BQS ab Anfang 2001 mit der Leitung und Koordination der inhaltlichen Entwicklung und organisatorischen Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung in den deutschen Krankenhäusern beauftragt. Im September 2004 verlängerte der G-BA den Beauftragungsvertrag der BQS.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber in § 137a SGB V allerdings den G-BA verpflichtet, eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, Verfahren zur Messung und Darstellung der Qualität der medizinischen Versorgung zu entwickeln. Ebenfalls soll sich diese Institution an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beteiligen. Dazu hat der G-BA im Herbst 2007 ein europaweites Ausschreibungsverfahren eingeleitet, das bis Mitte 2008 abgeschlossen sein soll. Die BQS hat sich in diesem Ausschreibungsverfahren um den in Frage stehenden Auftrag beworben.
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