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Budget (Öffentlicher Haushalt)
Als öffentlicher Haushalt (oder Staatshaushalt, Budget) wird die Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für ein bestimmtes Jahr bezeichnet. Der Öffentliche Haushalt gibt einen Überblick über die zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel sowie deren geplante Verwendung. Der öffentliche Haushalt wird von der Regierung aufgestellt und muss vom Parlament beschlossen werden. Der öffentliche Haushalt ist damit ein Gesetz, das nur für eine bestimmte zeitliche Periode in Kraft ist.Der Haushaltsplan ist der Kern der öffentlichen Finanzwirtschaft. In ihm manifestieren sich die Pläne oder die Politik der Regierung in Form von Ausgaben und Einnahmen. Die staatlichen Ausgaben und Einnahmen für das folgende Jahr werden in Form des so genannten öffentlichen Haushalts oder Staatshaushalts geplant und durch parlamentarischen Beschluss festgelegt. Der öffentliche Haushalt stellt damit ein gesetzähnliches Budget dar, an dass sich der Staat und seine Körperschaften so weit möglich halten müssen. Der öffentliche Haushalt nimmt einen großen Stellenwert im politischen Leben der Länder ein. Grundsätzlich werden vier maßgebliche Funktionen des öffentlichen Haushalts unterschieden: 1. Die finanzwirtschaftliche Funktion 2. Die wirtschafts- und sozialpolitische Funktion 3. Die administrative Lenkungsfunktion 4. Die parlamentarische Funktion Die finanzwirtschaftliche Funktion des Staatshaushalts besteht darin, die geplanten Ausgaben und die geplanten Einnahmen des Staates durch Gegenüberstellung in Einklang zu bringen. Jede Ausgabe muss durch eine entsprechend hohe Einnahme gedeckt sein. Dabei findet in der Regel keine Zuordnung einzelner Einnahmen zu bestimmten Ausgaben statt. Grundsätzlich sollen alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben dienen. In der Praxis erweist sich schon der Ausgleich der geplanten Einnahmen und Ausgaben als problematisch, da in der Regel der Mittelbedarf die Einnahmen aus Steuern, Gebühren, Beiträgen, Gewinnen staatlicher Unternehmungen sowie aus dem Bundesbankgewinn weit übersteigen. Eine Angleichung der geplanten Staatsausgaben an die Einnahmen kann dann nur durch Einsparungen d.h. durch Kürzung der geplanten Ausgaben oder durch Erhöhung der Einnahmen (vor allem Steuererhöhungen) sowie eine höhere Staatsverschuldung erfolgen. Steuererhöhungen sind aufgrund der ohnehin hohen Steuerbelastungen nur noch begrenzt möglich. Die Kürzung von Ausgaben ist meist unpopulär und politisch schwer durchsetzbar. Deshalb werden Deckungslücken in der Regel durch Kreditaufnahme geschlossen. Noch schwieriger gestaltet sich die tatsächliche Durchführung des beschlossenen Haushalts, da alle angesetzten Ausgaben und Einnahmen lediglich auf Schätzungen beruhen. Die tatsächlich notwendigen Ausgaben bzw. die tatsächlichen Einnahmen weichen oft weit von den angenommenen Werten ab. Insbesondere die Schätzung der zu erwartenden Steuereinnahmen, die Steuerschätzung ist schwierig und mit vielen Unwägbarkeiten behaftet. Aus diesem Grund ist es in der Vergangenheit regelmäßig zu nachträglichen Ergänzungen bzw. Anpassungen des Staatshaushalts gekommen, zu so genannten Nachtragshaushalten. Die wirtschafts- und sozialpolitische Funktion des öffentlichen Haushalts wird erfüllt, wenn das aufgestellte Budget die Mittel beinhaltet, die notwendig sind, um die Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu erreichen. Hierzu zählen beispielsweise Ziele der Einkommensumverteilung, der Konjunkturpolitik, der Umweltpolitik usw.. Heute wird es in Deutschland zunehmend schwerer, Geld für die Verfolgung solcher Ziele bereitzustellen, da die Mittel des Staats aufgrund der hohen Staatsverschuldung, der hohen Kosten für den Staatsapparat sowie gesetzlich gesicherter sozialer Ansprüche größtenteils gebunden sind oder oft nicht einmal mehr für diese Verpflichtungen ausreichen. Die administrative Lenkungsfunktion:Der Staatshaushalt wird im allgemeinen nach den verschiedenen Ressorts bzw. Ministerien des Staates (Wirtschaft-, Umwelt-, Verteidigung, Arbeits- und Sozialministerium usw.) untergliedert. Auf dieser Gliederung bauen die Detailplanungen der den Ministerien nachgeordneten Behörden auf. Der Haushalt dient damit der finanziellen Steuerung der deutschen Behörden, Ämter und anderer staatlicher Einrichtungen. Mit Beschluss des Haushalts bekommt jede Behörde bestimmte, festgelegte Mittel zugewiesen. Die Verwendung der Mittel ist in der Regel streng zweckgebunden. Daher können für bestimmte Zwecke vergebene Mittel nicht für andere Aufgaben verwendet werden. Dieses System hat den Vorteil, dass damit eine willkürliche Verwendung der Mittel durch einzelne Behörden und Ämter ausgeschlossen wird. Es hat aber gleichzeitig den Nachteil, dass die einzelnen Behörden keine oder kaum Flexibilität haben. So kann eine Behörde die an einer Stelle eingesparten Mittel nicht einfach woanders einsetzen. Dieses System hat oft zur Folge, dass einmal bewilligte Gelder auch dann vollständig ausgegeben werden, wenn dies nicht notwendig wäre. Auch die zeitliche Verwendung der einzelnen Beträge wird weitgehend vorgeschrieben. Der verabschiedeten Haushalt regelt also Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung der staatlichen Mittel. Die parlamentarische Funktion des Staatshaushalts kommt im gesetzesähnlichen Charakter des öffentlichen Haushalts zum Ausdruck. Der öffentliche Haushalt wird von der Exekutive, also der Regierung und der ihr unterstellten Behörden entwickelt und dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Ablauf des Budgetjahres werden die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen errechnet und mit denen, die im Haushalt beschlossen wurden, verglichen. Stimmen tatsächliche Ausgaben und Einnahmen in Höhe und Verwendung mit den geplanten Einnahmen und Ausgaben überein kommt es zur "Entlastung" der Exekutive. Den gesamten Ablauf von der Aufstellung des Haushalts, über die parlamentarische Verabschiedung bis hin zur Kontrolle und Entlastung bezeichnet man als Haushaltskreislauf. Der beschlossene Staatshaushalt ist für die Exekutive bindend. Die vom Parlament beschlossenen Ausgaben dürfen nicht überschritten werden. Einsparungen sind allerdings möglich, wenn auch selten. Um dem Parlament einerseits den zur Beschlussfassung notwendigen genauen Einblick in die Vorhaben der Regierung zu geben und auf der anderen Seite zu gewährleisten, dass der Haushalt auch tatsächlich in der vorgelegten und beschlossenen Form eingehalten wird, wurden so genannte Haushaltsgrundsätze entwickelt, die in Deutschland im Grundgesetz, der Bundeshaushaltsordnung und - soweit sie die Haushalte der Bundesländer betreffen - im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben sind. Diese Haushaltsgrundsätze regeln sowohl den inhaltlichen Aufbau des Haushalts als auch dessen Entwicklungprozess und die Durchführung.
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Weitere Begriffe : Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe | Variable, qualitative - quantitative | Fristengliederung im Anhang | ||||||||||||||||||||||||||||
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