Brustzentrum
In der Gesundheitswirtschaft:
Fachübergreifende Organisationseinheit, die auf die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der weiblichen Brust spezialisiert ist und alle dafür erforderlichen medizinischen, medizinisch-technischen und pflegerischen Ressourcen vorhält. Handelt es sich um ein kooperatives Brustzentrum, so bilden mehrere organisatorische Einheiten, die miteinander eng kooperieren, gemeinsam das Brustzentrum. Die erforderlichen Ressourcen werden dabei von verschiedenen, zum Brustzentrum gehörenden Organisationseinheiten beigesteuert.
Ziel von Brustzentren ist es, eine höhere Qualität in Diagnostik und Behandlung durch Kooperation, Konzentration und Standardisierung in der Brustkrebsversorgung zu erreichen. Erstmals als organisatorische Einheiten in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wurden Brustzentren in Nordrhein-Westfalen. Die beiden ersten Brustzentren wurden im Dezember 2003 in den Krankenhausplan NRW aufgenommen. Derzeit (Stand April 2008) sind dort 51 Brustzentren in den Krankenhausplan aufgenommen, die knapp 100 OP-Standorte repräsentieren.
Das nordrhein-westfälische Konzept der Brustzentren orientiert sich an den EUSOMA-Kriterien (EUSOMA: European Society of Mastology / Europäische Gesellschaft für Brustkunde). Es entspricht weitgehend der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments vom Mai 2003 und berücksichtigt den Diskussionsstand der wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Die wesentlichen Elemente dieses Konzeptes sind: Interdisziplinarität und Sektor übergreifende Versorgung, Leitlinien-orientierte Therapieverfahren und Qualitätsmanagement, Einheitliche, Sektor übergreifende Dokumentation, hohe Qualifikation aller Professionen und Patientenorientierung durch bessere Information und Beteiligung.
Die in Nordrhein-Westfalen geltenden Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Brustzentren sehen vor:
• Kernleistungen: Alle notwendigen Kernleistungen (Operation, bildgebende Diagnostik, Strahlentherapie, Pathologie, Onkologie) müssen in interdisziplinärer Zusammenarbeit erbracht werden. Die Leistungen können im Zusammenschluss mit mehreren Einrichtungen erfolgen, die Kernleistungen sind jedoch jeweils zentral zu erbringen.
• Regionales Netzwerk: Mit niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie mit weiteren Spezialisten wie z. Brustzentrum Psychotherapeuten ist ein regionales Netzwerk zu bilden, das von der Diagnose über die Behandlung bis zur Nachsorge alle Leistungen ermöglicht.
• Mindest-Operationszahlen: Ein Brustzentrum muss mindestens 150 Operationen bei Neuerkrankungen pro Jahr und mindestens 50 Operationen je Operateur durchführen. Diese können in begründeten Fällen auf mehrere Standorte verteilt werden. Dann müssen jedoch in den Standorten jeweils mindestens 100 und je Operateur mindestens 50 Operationen erbracht werden.
• Qualitätsmanagement und Dokumentation: Das Brustzentrum muss sich gemeinsam mit den Kooperationspartnern zu einem Qualitätsmanagement und zu einer umfassenden Patientendokumentation verpflichten.
• Fortbildung/Studien: Ein Brustzentrum muss sich verpflichten, in Studien zu kooperieren und Fortbildung für die beteiligten Berufsgruppen anzubieten.
• Patienteninformation: Das Brustzentrum muss eine systematische und umfassende Information der Patientinnen bieten und diese in alle Therapieentscheidungen einbeziehen.
• Psychosoziale Begleitung und Weiterbehandlung: Das Brustzentrum muss unter Beteiligung der Selbsthilfeorganisationen eine psychosoziale Begleitung und Beratung sowie die Weiterversorgung am Wohnort organisieren.
Die vorgeschriebene Mindestzahl an Erstbehandlungen soll bewusst zu einer Konzentration auf rund 50 Zentren mit einem Einzugsbereich von jeweils 360.000 bis 450.000 Einwohnern führen. Die in den nordrhein-westfälischen Krankenhausplan aufgenommenen Brustzentren müssen im Abstand von drei Jahren in einem Zertifizierungsverfahren nachweisen, dass sie die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Zertifizierung erfolgt landeseinheitlich durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
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