Patienteninformation
In der Gesundheitswirtschaft:
Für medizinische Laien aufbereitete Informationen zu präventiven Maßnahmen, Therapieoptionen oder zu Nachsorgebehandlungen.
Der Zugang von Patienten zu Arzneimittelinformationen ist in Deutschland besonders stark reglementiert. Informationen über Arzneimittel können Patienten durch medizinisches Fachpersonal (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker), Packungsbeilagen oder über das Internet beziehen. Geregelt wird die Arzneimittelinformation für Patienten durch Richtlinien auf europäischer Ebene und durch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) auf Bundesebene. Das HWG verbietet Arzneimittelherstellern Werbemaßnahmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von medizinischen Fachkreisen.
Allerdings gibt es keine offizielle Unterscheidung zwischen Information und Werbung. Die Europäische Union bezeichnet alle Maßnahmen als Werbung, die zur Information, Marktuntersuchung und zur Schaffung von Anreizen mit dem Ziel, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf oder den Verbrauch von Arzneimitteln zu fördern, beitragen. Somit ist eine auf Absatzförderung ausgerichtete Information für verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie für Medikamente, die psychotrope Substanzen oder Suchtstoffe enthalten, verboten. Für rezeptfreie Arzneimittel darf in Deutschland unter den im HWG beschrieben Bedingungen geworben werden.
Den Herstellern ist weder die Bewerbung noch die Bereitstellung von Informationen zu ihren rezeptpflichtigen Medikamenten gegenüber Patienten erlaubt. Sie dürfen nur im Rahmen von „Disease Awareness Kampagnen“ auf Krankheitsbilder aufmerksam machen.
Mit zunehmender Verbreitung des Internets können sich Patienten nicht mehr nur bei medizinischem Fachpersonal und durch Packungsbeilagen über Arzneimittel informieren. Die Website (www.emea.europa.eu) der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA bietet jedem europäischen Patienten in seiner Muttersprache einen öffentlichen Beurteilungsbericht zu Risiken, Anwendungen und Wirkung aller in der EU zugelassenen Arzneimittel und auch Produktinformationen in Form einer Zusammenfassung der Merkmale eines jeden in der EU zugelassenen Arzneimittels.
In Deutschland stellt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin, eine gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, qualitätsgeprüfte Behandlungsinformationen für Patienten und Laien auf der Website www.patienten-information.de bereit. Die Website führt zu mehr als 1000 verlässlichen Informationsquellen zu unterschiedlichen Krankheiten, deren Qualität gemeinsam mit Patienten bewertet wurde. Die Informationsquellen enthalten keine konkreten Arzneimittelinformationen, sondern weisen im Rahmen der Darstellung von Therapieoptionen für bestimmte Krankheitsbilder auf Wirkstoffe hin.
Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stellt für Patienten zugängliche Arzneimittelinformationen bereit. Auf der Website www.iqwig.de veröffentlicht das IQWiG Berichte über die Kosten-Nutzen-Bewertung bestimmter Arzneimittel. Diese Informationen werden auch unter www.gesundheitsinformation.de in für Laien verständlicher Form veröffentlicht.
Da insbesondere in den USA und Neuseeland Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Medikamente erlaubt ist und das Internet keine Staatsgrenzen kennt, können Patienten auch Arzneimittelinformationen beziehen, welche in Deutschland ausschließlich medizinischen Fachkreisen zugänglich sind. Auch innerhalb von Europa ist trotz der EU-Richtlinien noch eine sehr heterogene Informationspolitik unter den Mitgliedsstaaten zu beobachten. Gleichzeitig wächst jedoch der Informationsbedarf von Patienten: Einerseits aufgrund eines sich wandelnden Patientenbilds zum mündigen Patienten, der Verantwortung für seine Gesundheit übernimmt und in die Therapieentscheidungen miteinbezogen werden möchte, andererseits aufgrund des sich wandelnden Gesundheitssystems mit Leistungseinschränkungen, Wahltarifen und dem ärztlichen Wirtschaftlichkeitsdruck in der Arzneimitteltherapie.
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