Krankenhausplan
In der Gesundheitswirtschaft:
Von den Bundesländern im Rahmen der Krankenhausplanung aufzustellende (Rahmen-) Pläne für die Vorhaltung von Krankenhausleistungen bzw. von Krankenhäusern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Dabei werden die Krankenhäuser in Versorgungsstufen eingeteilt. Die Versorgungsangebote werden nach ihrer regionalen Verteilung, Art, Zahl und Qualität erfasst. Darauf aufbauend werden dann Leistungsstrukturen, Planbettenzahlen und Behandlungsplätze festgelegt. Mit Hilfe des Krankenhausplanes bzw. der Krankenhausplanung verwirklichen die Bundesländer ihren Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung der Bevölkerung.
Rechtliche Grundlagen des Krankenhausplanes sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz sowie die Krankenhausgesetze der Länder. Grundsätzliches Ziel der Planung ist eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern.
An der Aufstellung der Krankenhauspläne im Rahmen des Prozesses der Krankenhausplanung wirkt der Landesausschuss bzw. die Landeskonferenz für Krankenhausplanung (Bezeichnungen variieren von Bundesland zu Bundesland) mit. Daran sind unter anderem die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft, die Landesverbände der Krankenkassen, aber häufig auch die Ärztekammer beteiligt.
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