Versorgungsstufe
In der Gesundheitswirtschaft:
Krankenhäuser werden in Deutschland nach der Intensität der möglichen Patientenversorgung in insgesamt vier unterschiedliche Versorgungsstufen eingeteilt. Dabei handelt es sich um die Versorgungsstufen Grundversorgung, Regelversorgung, Schwerpunktversorgung und Maximalversorgung. Diese Versorgungsstufen sind in den Landeskrankenhausgesetzen definiert. Häufig werden die ersten beiden Versorgungsstufen zur Versorgungsstufe der Grund- und Regelversorgung zusammengefasst.
Die Versorgungsstufen sind wie folgt definiert:
• Grundversorgung: mindestens eine der Fachrichtungen Innere Medizin oder Chirurgie;
• Regelversorgung: mindestens die beiden Abteilungen Innere Medizin und Chirurgie; bei Bedarf auch die Fachrichtungen Gynäkologie und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Augenheilkunde;
• Schwerpunktversorgung: die Fachrichtungen der Regelversorgung, zusätzlich sind Pädiatrie, Neurologie sowie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich;
• Maximalversorgung: eine Versorgungsstufe, die nochmals weit über das Versorgungsspektrum der Schwerpunktversorgung hinausgeht und auch die erforderlichen medizinisch-technischen Einrichtungen und Großgeräte vorhält.
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