Bankbuchführung
1. Begriff: Teilbereich des bankbetrieblichen Rechnungswesens, das die Aufgabe hat, die mit der Abwicklung von Bankgeschäften anfallenden (buchungsrelevanten) Vorgänge zu erfassen und zu dokumentieren. Die Bankbuchführung ist Teil des externen Rechnungswesens. – 2. Anforderungen: Aufgrund der Eigenarten des Bankbetriebs und der Bankgeschäfte gelten die Grundsätze Tagfertigkeit (Zeitnähe), Zuverlässigkeit und Sicherheit sowie Wirtschaftlichkeit. Grundsätzlich ist die Bankbuchhaltung so einzurichten, dass alle Geschäftsvorfälle zeitnah erfasst und verarbeitet werden (Tagfertigkeit bzw. Stundenfertigkeit). Dies gewährleistet die jederzeitige Abrufbereitschaft aktueller Kontostands- und Liquiditätsinformationen und ermöglicht es der Geschäftsleitung und allen anderen Entscheidungsträgern, kurzfristig eigene Dispositionen und Kundengeschäfte zielgerichtet und rentabel vorzunehmen. – 3. Organisation: Um möglichst einheitliche Grundlagen zu schaffen, sind von den Verbänden der Kreditwirtschaft Kontenrahmen erarbeitet und zur Einführung empfohlen worden. Aus den Kontenrahmen entwickeln die Banken und Sparkassen ihre betriebsindividuellen Kontenpläne. Im Rahmen der EDV-Buchführung werden im Onlineverfahren Realtime-processing (Echtzeit- oder Sofort-Verarbeitung) und Batch-processing (Stapelverarbeitung) betrieben. Über Schalterterminals kann in vielen Geschäftsbereichen die Ausführung von Bankleistungen im Dialogbetrieb sofort erfasst und gebucht werden. – 4. Rechtsgrundlagen: vgl. Rechnungslegungsrecht der Kreditinstitute, Rechnungswesen des Bankbetriebs. – 5. Organisation des Buchungsablaufs in Kreditinstituten: Geschäftsvorfälle in Kreditinstituten müssen zeitnah gebucht werden. Die Umsätze eines Buchungstages müssen im Grundbuch (als Listen geführt und als Primanote, Journal oder Memorial bezeichnet) erfasst werden, auf den Kundenkonten (Personalkonten) gebucht werden und auf den Hauptbuchkonten gebucht und zur Tagesbilanz zusammengefasst werden. Die Erfassung der Belege in Grundbüchern wird vielfach als Primanotisierung bezeichnet. “Prima Nota” heißt wörtlich “erste Aufzeichnung”. In einer Primanote werden Belege chronologisch zu ersten Buchungen zusammengefasst. Zweck der Primanote ist die summenmäßige Zusammenfassung gleichartiger Einzel- und Sammelbelege, die Abstimmung der Soll- und Habenbuchungen vor der Weiterverarbeitung und die Sicherung durch Erfassen des Buchungsmaterials. Das Hauptbuch dient der systematischen Erfassung der Umsätze. Es enthält die Sachkonten, gegliedert nach Bestands- und Erfolgskonten. Die Umsätze der Sachkonten werden täglich zu einer Rohbilanz (Tagesbilanz) zusammengefasst. Alle Buchungen werden durch Belege nachgewiesen (Belegzwang). Der Belegzwang gilt unabhängig von der Buchführungstechnik.
Führung der »Bankbücher«, d.h. die für das interne Rechnungswesen gesetzlich vorgeschriebenen und sonstwie vorgesehenen schriftlichen Unterlagen, durch die Bankbuchhaltung. Heute voll elektronisch erfolgend.
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