Bankbuchhaltung
Basis des Rechnungswesens der Bank auf der Grundlage des 3. Buches des HGB sowie KWG. Beinhaltet die chronologische Erfassung und die zweckentspr., systematisierende Aufbereitung aller Geschäftsvorfälle in der Bank. Steuerungskriterien sind vor allem Tagfertigkeit und Sicherheit der Buchhaltung, d. h. der Erfassung der Geschäftsvorfälle. Für private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken bestehen Kontenrahmen; die Kontenpläne der übrigen Banken lehnen sich i. d. R. an die für sie in Frage kommenden Bilanzformblätter an. Die in chronologischer Ordnung geführten Grundbücher der Bankbuchhaltung (Primanota, Journal, Memorial) sind nach der innerbetrieblichen Abteilungsstruktur gegliedert. Hilfsbücher (Skontren) weisen die bankgeschäftlichen Umsätze im Einzelnen nach. Sie ergänzen die Hauptbuchhaltung. Bsp.: Kontokorrentbuch (Personenbuch), Effekten-, Devisen-, Sortenskontro. Das Sammeljournal übernimmt aus den Grundbüchern die Tagesumsätze und auf dieser Grundlage die Tagesbilanz, die heute wegen der bei fast allen Banken eingeführten automatischen Erstellung der Buchhaltungsunterlagen automatisch mit anfällt. Die »Bücher« der Bankbuchhaltung sind heute unter Beibehaltung der genannten Funktionen auf elektronische Verarbeitung und Führung umgestellt.
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