Bank of England
1. Charakterisierung: Zentralbank in England. Ihr alleiniger Eigner ist seit der Verstaatlichung (1946) das Schatzamt (Treasury). – 2. Organe: Das oberste Organ, dem die Leitung der Bank obliegt, ist der Court of Directors, dessen Mitglieder auf Vorschlag des Premierministers von der Krone ernannt werden (Mitglieder: Gouverneur und Vizegouverneur, deren Amtszeit fünf Jahre beträgt; 16 Direktoren, deren Amtszeit vier Jahre beträgt). Von den 16 Direktoren sind vier hauptamtlich (Executive Directors) und zwölf nebenamtlich tätig. Die nebenamtlichen Direktoren kommen aus Banken, Industrie und Gewerkschaften; sie sollen wirtschaftliche und gesellschaftliche Interessen vertreten. Von den 16 Direktoren werden jedes Jahr vier gewählt; hierdurch soll eine gewisse Stabilität und Kontinuität in das Gremium getragen werden. Die wesentlichen zentralbankpolitischen Entscheidungen fällt einer der acht ständigen Ausschüsse des Direktoriums, das Committee of Treasury (Mitglieder: Gouverneur, Vizegouverneur, fünf Direktoren, davon ein hauptamtlicher, die vom Court of Directors alljährlich in geheimer Wahl bestimmt werden). Der Gouverneur ist für die Zentralbankpolitik verantwortlich und vertritt sie gegenüber dem Schatzkanzler. Dieser hat gegenüber der Bank of England zur Wahrung des öffentlichen Interesses ein Weisungsrecht. – Im Verlauf der Verwirklichung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion muss der Bank Unabhängigkeit eingeräumt werden. Bisher geschieht dies nur sehr zögernd. – 3. Notenbankpolitisches Instrumentarium: Dieses ist gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt. Die Bank of England ist zwar befugt, mit Ermächtigung des Schatzamtes den Banken verbindliche Weisungen zu erteilen. Die geldpolitische Einflussnahme erfolgt jedoch meist über Empfehlungen (Recommendations) bzw. schriftliche oder mündliche Aufforderungen (Requests); Vereinbarungen (Agreements) mit den Banken und Moral Suasion sind von wesentlicher Bedeutung. Leitlinien (Qualitative Guidance), offizielle Empfehlungen allgemeiner oder institutionsbezogener Art, hatten einen hohen Wirkungsgrad; erst die wachsende Zahl ausländischer Banken verminderte deren geldpolitische Effizienz, so dass zu einem stärker reglementierenden Instrumentarium übergegangen wurde. Die wesentlichen geldpolitischen Instrumente sind die Mindestreservepolitik und die Offenmarktpolitik; die Diskontpolitik und die Lombardpolitik spielen kaum eine Rolle. Die Bank of England o. E. ist in bestimmten Bereichen als Agent des Schatzamtes tätig, so in Fragen der äußeren Währungspolitik, denn der Währungsausgleichfonds (Exchange Equalization Account) wird von ihr verwaltet. Ferner hatte sie für die Finanzierung eventueller Fehlbeträge im öffentlichen Haushalt zu sorgen, da die Kassenkredite als Obergrenze alljährlich in einem Appropriation Act zur Ausführung des Staatshaushaltsplanes festgelegt wurden. Die Geldpolitik hat sich so den Erfordernissen der Fiskalpolitik (Finanzpolitik) unterzuordnen. – Der Bank of England o. E. obliegt auch die Bankenaufsicht. – Weitere Informationen unter www.bankofengland.co.uk.
Zentralbank Grossbritanniens. 1694 gegründet; hat daher die längste Tradition als Zentralbank. Wurde Vorbild für viele andere Gründungen von Zentralbanken in Europa. Entstand als private Aktienbank als Vereinigung von Staatsgläubigern. 1844 durch das Peel\'sche Bankgesetz (Peel\'s Banking Act) reorganisiert. Die Banknotenausgabe beruhte weitgehend auf dem Prinzip der Currencytheorie. 1946 verstaatlicht. Heute mit allen modernen Steuerungsmitteln einer Zentralbank ausgestattet. Allerdings erheblich stärker mit der Regierung verbunden als etwa das EZBS mit den Regierungen der EU-Staaten.
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