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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bank, einzelwirtschaftlich

Die vom KWG gegebene Legaldefinition des Bankbetriebs (Kreditinstitut) kann betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht voll gerecht werden. Aus einzel- bzw. betriebswirtschaftlicher Sicht erscheinen die starren Gesetzesformulierungen nicht ausreichend geeignet, sich den schnellen Veränderungen des bankbetrieblichen Aktionsfeldes entspr. flexibel anzupassen. Eine an ökonomischen Gesichtspunkten orientierte Charakterisierung des Bankbetriebs ist daher zwangsläufig abstrakte! und globaler als die vom Gesetzgeber vorgenommene, da sie ein umfangreicheres Bankleistungsspektrum zu reflektieren hat. Es muss zwar auch in diesem Fall auf einzel- und gesamtwirtschaftliche Funktionen zurückgegriffen werden; doch steht die Suche nach möglichst weit gefassten Oberbegr. im Vordergrund, denen sich alle denkbaren Bankaktivitäten subsumieren lassen. Als Gemeinsamkeit der Begriffsbestimmungen können als Charakteristika gesehen werden: Banken sind Unternehmen, 1. die Kredite nehmen und gewähren, 2. die Bankleistungsarten des Geld-, Kredit- und Kapitalverkehrs erbringen und die 3. sonstige Dienstleistungen anbieten sowie darüber hinaus eine Reihe von Eigengeschäften betreiben. Hinter einer derartigen (älteren) Syste- matisierung steht das Ordnungsprinzip einer an Bilanzwirksamkeit der Bankgeschäfte orientierten Gliederung. Während Aktiv- und Passivgeschäfte unmittelbar in der Bilanz ihren Niederschlag finden - Ersteres führt zu Beständen an Forderungs- und Beteiligungsrechten, Letzteres zu Beständen an Verbindlichkeiten -, tritt das Dienstleistungsgeschäft i.e.S. bilanzmässig nicht in Erscheinung. Parallel zum Vordringen einer verstärkt marktorientierten Ausrichtung ist die allmähliche Abkehr vom Prinzip der vorrangigen Betrachtung der Bilanzwirksamkeit zu beobachten. Vor allem wegen des spezif. Marktleistungsbegr. ist es zweckmässiger, die Bankaktivitäten so zueinander in Beziehung zu setzen, wie sie sich aus der Sicht des Bankkunden darstellen. Diese Vorgehensweise führt zu folgenden Funktionsbereichen: 1. Anbieten und Eröffnen von Finanzierungsfazilitäten sowie zugehöriger Aktivitäten; 2. Anbieten und Eröffnen von Geld- und Kapitalanlagefazilitäten sowie zugehöriger Aktivitäten; 3. Anbieten sonstiger Dienstleistungen. Unter Abstrahierung vom Eigengeschäft der Banken ist grunds. die Erfassung aller Banktätigkeiten unter diesen Grundfunktionen möglich.



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