Geld- und Kapitalanlagefazilitäten
In traditioneller, bilanzorientierter Gliederung Leistungsarten, die von Banken geboten oder vermittelt werden, die ihren Niederschlag in passiven Bankbilanzpositionen finden. Hierzu zählen sämtliche Bankleistungen im Rahmen der Übernahme von Geld- und Kapitalnutzungen mit unterschiedlichen Fristigkeiten, die Banken zur Finanzmittelbeschaffung von ihren Kunden in Anspruch nehmen. Darüber hinaus müssen aber auch solche Aktivitäten einbezogen werden, die aus bankbetrieblicher Perspektive Dienstleistungscharakter i.e.S. aufweisen und sich in der Bilanz nicht widerspiegeln. Hierzu gehört die (entgeltliche) Vermittlung von Geld- und Kapitalanlagemöglichkeiten bei anderen Banken und Unternehmen für die Bankkundschaft. Während im ersten Fall die Bank selbst zum Schuldner gegenüber Geldanlegern wird, tritt sie im zweiten Fall als Vermittler auf. Hins, des Angebots der Universalbanken ist zu unterscheiden zwischen Einlagen (Sicht-, Termin- und Spareinlagen) und Emission eigener Wertpapiere (Bankaktien, -Schuldverschreibungen, -genuss-scheine u. a.), als ergänzende Leistung und als zugehörige Aktivitäten vor allem Einlagensicherungssysteme und Vermittlung von Wertpapieren anderer Banken und Unternehmen (Effektenhandel). Darüber hinaus gibt es das Angebot von Spezialbanken und banknahen Finanzierungsinstituten, zudem eine Reihe zugehöriger Dienstleistungen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|