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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Auslandsgeschäftsrisiken

Im Auslandsgeschäft bestehen regelm. grössere Risiken als im Inlandsgeschäft. Dabei liegen die Risiken nicht nur in der Person des Geschäftspartners begründet, sondern auch in den politischen Verhältnissen des Staates (Länderrisiko), in dem der Vertragspartner seine Geschäfte betreibt. Aus diesem Grund wird zwischen wirtschaftlichen und politischen Risiken unterschieden. Das Auslandsgeschäft der Banken hat für diese auch i. Hinbl. a. die Leistungsnachfrager (die aussenhandelsorientierten Kunden) besondere Merkmale - und Entsprechendes gilt analog für Grenzen überschreitende Geldanlagegeschäfte, die im Regelfall mit grösseren und vielfältigeren Risiken behaftet sind als reine Inlandsgeschäfte; eher noch gesteigerten Risikokonstellationen unterliegen Direktinvestitionen im Ausland, in deren Abwicklung die Banken ebenfalls eingeschaltet werden. Dementspr. müssen die Banken sowohl für ihre auf den kundenmässigen Aussenhandelsgeschäften aufbauenden Leistungsarten spezif. risikopolitische Vorkehrungen treffen als auch ihren Kunden bedarfsgemäss besondere Absi-cherungsfazilitäten offerieren. Wenn man davon ausgeht, dass Exporteure und Importeure bei Aussenhandelsgeschäften auch Kreditverhältnisse eingehen, so ist zwischen subjektbezogenen Risiken - wurzelnd in den individuel- len Verhältnissen der beteiligten Personen bzw. Unternehmen - und objektbezogenen Risiken - aus dem Aussenhandelsgeschäft selbst resultierend - zu unterscheiden. Die Unterscheidung hat auch für die Absicherungsfazili-täten zur Verfügung stellenden Banken Bedeutung, da sich für die beiden Risikogruppen unterschiedliche Instrumente anbieten. Die wichtigsten Divergenzen in den Risikostrukturen ergeben sich aus dem mit Aussenhandelstransaktionen, Direktinvestitionen und Geldanlagen verbundenen Wechseln der Hoheitsgebiete für anfallende Leistungs-, Zahlungs- und Kapitalverkehrstransaktionen. Die wichtigsten Unterscheidungskriterien, mit deren Darstellung zugleich die grunds. Risiken und Probleme, die sich aus ihnen ergeben, angesprochen werden, sind im Grenzen überschreitenden Verkehr: 1. Unterschiedliche Rechtsordnungen: Durch historische Entwicklungen, faktische Gegebenheiten und Geschäftsusancen bedingt haben sich in den verschiedenen Ländern mehr oder weniger voneinander abweichende Rechtsordnungen herausgebildet, die in ihrer Komplexität und Vielfältigkeit auch dem einzelnen, international erfahrenen Juristen kaum sämtlich bekannt sein können. 2. Unterschiedliche Wirtschaftssysteme: Sind für Grenzen überschreitende Transaktionen unterschiedliche Wirtschaftssysteme involviert - marktwirtschaftlich-kapitalistische einerseits, zentralverwaltungswirtschaftlich-sozialistische andererseits und vor allem verschiedene Zwischenformen -, verstärken sich die Probleme und Risiken der unterschiedlichen Rechtsordnungen noch durch zusätzliche Elemente. Die Teilnehmer im Aussenwirtschaftsverkehr müssen sich oft auf ein völlig anderes Verständnis hins. des wirtschaftlichen Handelns einstellen. 3. Unterschiedliche Handelsbräuche, finanzielle Usancen, Sprachen und Kulturen: Während der Grenzen überschreitende Zahlungsverkehr heute durch weitgehend standardisierte Terminologie, Abwicklungsmodalitäten und Formulare im Wesentlichen vereinheitlicht und damit ohne grosse Friktionen abgewickelt wird, können bei Vertragsabschlüssen im Aussenhandel, bei ausländischen Direktinvestitionen, bei Länderkrediten, bei Finanzanlagen im Ausland auf Grund unterschiedlicher Handelsbräuche, Sprachen, Begriffsverständnisse usw. erhebliche Probleme auftreten. Unterschiedliche Kulturkreise können durchaus divergierendes Verständnis über Grundtatbestände ökonomischen Handelns zeitigen, wie z. B. die Beurteilung von Zinsen und Gewinn in westlichen Industrieländern auf der einen, islamischen Entwicklungs- und Schwellenländern auf der anderen Seite verdeutlicht. Auch die fremde Sprache erweist sich manchmal als Quelle von Risiken, da hier Missverständnisse und Fehlinterpretationen auftreten können, die zu Schadensersatzansprüchen führen können. 4. Unterschiedliche Währungen und Währungssysteme: Ein wesentliches Merkmal bei Grenzen überschreitenden Zahlungsströmen ist der Wechsel von Währungen und/oder Währungsräumen. Zumind. für einen der Vertragspartner bedeutet dies, dass er eine Zahlung nicht in eigener Währung leistet oder entgegennimmt. Somit ergibt sich für ihn ein Währungsrisiko in der Form des Wechselkursrisikos, d. h. der ursprünglich kalkulierte und erwartete Betrag kann von dem endgültigen, in die eigene Währung transformierten, abweichen. Soweit die Risiken aus den »klassischen« Aussenhandelsgeschäften der Exporteure und der Importeure resultieren, beziehen sie sich auf die Bereiche Zahlungssicherung, Waren- oder Lieferungs- und Leistungssicherung sowie Finanzierung. Den Banken obliegt es, im Rahmen ihres traditionellen Auslandsgeschäfts entspr. Sicherungsfazilitäten bereitzustellen oder zu vermitteln.



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