Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Auslandsgeschäft, rechtliche Bedingungen

Das Auslandsgeschäft der Banken unterscheidet sich rechtlich z. T. erheblich von ausschl. im Inland durchgeführten Geschäften, da durch die Transaktionen meist 2 oder mehr Rechtskreise berührt werden. Bei der Ausgestaltung von Verträgen können aus diesem Grund Probleme auftreten, die die Geschäftspartner vor Vertragsabschluss regeln sollten. Des Weiteren sind besondere, sich ausschl. auf den Aussenwirtschaftsverkehr beziehende Gesetze und Verord- nungen sowie zwischenstaatliche Abkommen zu berücksichtigen. AWG und AWV regeln den Aussenwirtschaftsverkehr Deutschlands durch - nur noch geringfügige, wegen der Existenz der EU ledigl. in sehr seltenen Ausnahmefällen anzuwendende - Beschränkungen und Meldevorschriften. Des Weiteren hat auch die Bundesbank zur Erfüllung ihrer Aufgaben (u.a. zur Regelung der bankmässigen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland) die Möglichkeit, statistische Erhebungen den Banken gegenüber anzuordnen. Mit Ländern ohne freien Aussenwirtschaftsverkehr werden meist bilaterale Handels- und Zahlungsabkommen geschlossen. Solche werden durch AWG und AWV nicht berührt, sodass für Geschäfte mit entspr. Ländern die Abkommen als solche die Rechtsgrundlage bilden. Geschäftsabschlüsse im Auslandsgeschäft zwischen Unternehmen werden bei weitgehend unreglementiertem Aussenwirtschaftsverkehr ebenso wie Inlandsgeschäfte durch individuelle Verträge (Kauf-, Dienstleistungsvertrag usw.) zwischen den Beteiligten abgeschlossen. Im Unterschied zu inländischen Geschäften sind durch die unterschiedlichen Herkunftsländer der Vertragsparteien meist 2 Rechtskreise berührt, sodass sich die Beteiligten i. d.R. auf das Recht eines Landes einigen müssen. Bei der Abfassung der Verträge ist darauf zu achten, dass die Formulierungen eindeutig gewählt werden, damit Rechtstreitigkeiten vermieden werden können, die im und mit dem Ausland sehr zeitraubend und kostspielig sind. Ausserdem ist die Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile häufig nicht gewährleistet. Einigen sich die Geschäftspartner auf deutsches Recht, gelten Zivil- und Handelsrecht. Um jedoch Missverständnisse mit den ausländischen Partnern zu vermeiden, werden die Verträge meist auf der Grundlage von allgemeinen Regeln und Bedingungen, die sich im Aussenwirtschaftsverkehr durchgesetzt haben, abgeschlossen. Solche allgemeinen Regeln sind z.B. Incoterms, ERI, ERAuslandsgeschäft, rechtliche Bedingungen Weiterhin sind die AGB der inländischen Banken zu nennen, die allgemeingültige Bedingungen für das Vertragsverhältnis zwischen den Banken und ihren inländischen Kunden enthalten. Darüber hinaus sind Vereinbarungen enthalten, die sich spez. auf das Auslandsgeschäft beziehen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Auslandsgeschäft
 
Auslandsgeschäftsrisiken
 
Weitere Begriffe : Quasi-Statistik | Gleichzeitigkeit | Pfandbriefausgabe, Deckung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.