Zahlungsabkommen
im Rahmen von bilateralen Handelsverträgen getroffene Regelungen des Zahlungsverkehrs, der zumeist über die Zentralbanken abgewickelt wird. Zahlungsabkommen werden v. a. zwischen Ländern vereinbart, die ein System der Devisenbewirtschaftung und der staatlichen Lenkung des Außenhandels durchführen.
Vor allem als internationale Zahlungsabkommen. I. d. R. als Teilbereich von internationalen bzw. zwischenstaatlichen Handelsabkommen abgeschlossene Abkommen zur Regelung der Modalitäten des Zahlungsverkehrs zwischen den beteiligten Ländern. Können bilateral oder insb. multilateral abgeschlossen werden. Gehören i. d. R. zu Handelsabkommen und sollen den Rahmen und die Einzelheiten für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs hins. des wechselseitigen Handels-, Dienstleistungs- und evtl. Kapitalverkehrs zwischen den Beteiligten regeln. Sie werden im Wesentlichen nur dann erforderlich, wenn eines oder mehrere der beteiligten Länder ein System der Devisenbewirtschaftung bzw. -Zwangswirtschaft aufweisen, kaum bei freier Konvertibilität der Währungen. Zentralbanken werden dabei i. d. R. als Konto führende Institutionen eingeschaltet. Spez. Form bilateraler Zahlungsabkommen ist der Swing. Swings bez. die Grenze, bis zu der jeweils eines der beiden Länder gegenüber dem anderen mit Lieferungen in Verzug kommen darf.
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