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Amtlicher Markt
Das in Deutschland umfangreichste Marktsegment ist der Amtliche Markt, auch "Amtlicher Börsenverkehr" oder "Erster Markt" genannt. Für die Einführung eines Wertpapiers gelten hier die strengsten Auflagen und die größten staatlichen Kontrollen. Dieses Börsensegment ist wegen seiner hohen Sicherheitsstandards für Neulinge an der Börse besonders geeignet. Die Zulassungsbestimmungen im einzelnen:
Mit der ersten Notierung nach Ablauf der Zeichnung durch amtliche Kursmakler gilt die Zulassung als vollzogen. Auch weiterhin gelten für das Unternehmen strenge Auflagen, vor allem die Publizitätspflichten. Alle DAX-100-Werte (HDax) sind im Amtlichen Handel notiert. Weitere Börsensegmente sind der Geregelte Markt und der Freiverkehr. Der Amtliche Markt ist ein Segment des offiziellen Börsenhandels. Der amtliche Markt ist dem geregelten Markt und dem Freiverkehr vorgelagert. Die Zulassungsvoraussetzungen für Wertpapiere sind wesentlich strenger. Für diesen Markt ist der Börsenvorstand unter Mitwirkung der amtlichen Makler zuständig. Die Einführung eines Wertpapiers in den amtlichen Handel unterliegt strengen Zulassungsvorschriften. Die ermittelten Börsenkurse haben offiziellen Charakter. Als Börsenpreis ist derjenige Kurs festzustellen, der der tatsächlichen Geschäftslage entspricht, den größtmöglichen Umsatz gewährleistet. Kurse werden entweder nur einmal während der Börsenzeit festgesetzt (Kassamarkt) oder - bei Wertpapieren mit großem Umsatzvolumen - auch mehrfach (variabler Markt). Kassakurse und fortlaufende Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse publiziert. Dem Anleger bietet der amtliche Börsenverkehr den Vorteil, dass er jederzeit seine Wertpapiere verkaufen kann. Durch die umfangreiche Publizierung von Kursen, Berichten und weiteren Informationen zu Unternehmen durch die Presse, bleibt der Anleger laufend informiert.
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Weitere Begriffe : Hypothekenpfandbrieflaufzeit | Verstärker, sekundärer | Bauleistungsversicherung | ||||||||||||||||||||||||||||
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