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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Amtlicher Markt

Das in Deutschland umfangreichste Marktsegment ist der Amtliche Markt, auch "Amtlicher Börsenverkehr" oder "Erster Markt" genannt. Für die Einführung eines Wertpapiers gelten hier die strengsten Auflagen und die größten staatlichen Kontrollen.

Dieses Börsensegment ist wegen seiner hohen Sicherheitsstandards für Neulinge an der Börse besonders geeignet.

Die Zulassungsbestimmungen im einzelnen:

  • Das Unternehmen muss mindestens drei Jahre vor dem Börsengang gegründet worden sein (§ 3 Abs. 1 Börsenzulassungsverordnung). Für diese Zeit müssen alle Geschäftsberichte veröffentlicht werden.
  • Der Kurswert der einzuführenden Aktien muss mindestens 1,25 Millionen Euro (§ 2 Abs. 1 Börsenzulassungsverordnung) betragen.
  • Außerdem müssen mindestens 25 Prozent der neuen Aktien einem breiten Anlegerkreis zugänglich gemacht werden (§ 9, Abs. 1 Börsenzulassungsverordnung), um eine ausreichende Marktgängigkeit zu erreichen. Ausgenommen hiervon sind nur Schuldverschreibungen des Bundes oder der Länder.
  • Dem Antrag muss ein so genannter Zulassungsprospekt beigefügt sein, für dessen Richtigkeit das Unternehmen auch rechtlich haftet. Dieser Zulassungsprospekt muss alle für den Anleger wesentlichen Unternehmensinformationen wie beispielsweise die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage enthalten - auch die der Beteiligungsunternehmen. Eine namentliche Nennung des Vorstandes, des Aufsichtsrates sowie des Prüfers der Geschäftsberichte wird verlangt. Der Gesetzgeber verpflichtet das Unternehmen außerdem zur Offenlegung der Bilanzen des laufenden Jahres sowie der Geschäftsaussichten.
  • Der Emittent verpflichtet sich, neben dem Jahresabschluss mindestens einen Zwischenbericht zu veröffentlichen. Alle Kurs beeinflussenden Neuigkeiten von erheblicher Bedeutung müssen sofort in Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gegeben werden.

Mit der ersten Notierung nach Ablauf der Zeichnung durch amtliche Kursmakler gilt die Zulassung als vollzogen. Auch weiterhin gelten für das Unternehmen strenge Auflagen, vor allem die Publizitätspflichten. Alle DAX-100-Werte (HDax) sind im Amtlichen Handel notiert.

Weitere Börsensegmente sind der Geregelte Markt und der Freiverkehr.

Der Amtliche Markt ist ein Segment des offiziellen Börsenhandels. Der amtliche Markt ist dem geregelten Markt und dem Freiverkehr vorgelagert. Die Zulassungsvoraussetzungen für Wertpapiere sind wesentlich strenger. Für diesen Markt ist der Börsenvorstand unter Mitwirkung der amtlichen Makler zuständig. Die Einführung eines Wertpapiers in den amtlichen Handel unterliegt strengen Zulassungsvorschriften. Die ermittelten Börsenkurse haben offiziellen Charakter. Als Börsenpreis ist derjenige Kurs festzustellen, der der tatsächlichen Geschäftslage entspricht, den größtmöglichen Umsatz gewährleistet. Kurse werden entweder nur einmal während der Börsenzeit festgesetzt (Kassamarkt) oder - bei Wertpapieren mit großem Umsatzvolumen - auch mehrfach (variabler Markt). Kassakurse und fortlaufende Notierungen werden im amtlichen Kursblatt der Börse publiziert. Dem Anleger bietet der amtliche Börsenverkehr den Vorteil, dass er jederzeit seine Wertpapiere verkaufen kann. Durch die umfangreiche Publizierung von Kursen, Berichten und weiteren Informationen zu Unternehmen durch die Presse, bleibt der Anleger laufend informiert.



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