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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geschäftsbericht

ist der Bericht, der für jedes Geschäftsjahr aufzustellen ist und in dem über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens Auskunft gegeben werden muß (Lagebericht), weiterhin ist der Jahresabschluß näher zu erläutern (Erläuterungsbericht). Adressaten des Geschäftsberichts sind die -Gesellschafter des Unternehmens und die interessierte Öffentlichkeit. Er ist insbesondere vorgeschrieben für die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien (Kommanditgesellschaft) und die Genossenschaft sowie weitere Unternehmen nach PublizitätsG. Ausfuhrlich geregelt in §§ 160, 286 AktG. Gesellschaften, die zur jährlichen Veröffentlichung eines Geschäftsberichtes nebst Veröffentlichung der Jahresbilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung verpflichtet sind, definiert das Publizitätsgesetz vom 15.8.1969. Der Geschäftsbericht ist ein Rechenschaftsbericht der Geschäftsleitung mit Bilanzerläuterungen. Nach dem Bilanzrichtliniengesetz wurde der Geschäftsbericht durch den Lagebericht, einen Anhang zum Jahresabschluss, ersetzt. Siehe: Aktiengesellschaft, Publizitätsgesetz



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