Geschäftsbegrenzungsnormen
Die wohl bedeutendste Geschäftsbegrenzungsnorm ist der Eigenmittelgrundsatz der BaFin, der Konkretisierung dessen ist, was in § 10 Abs. 1 KWG mit angemessener Eigenkapitalausstattung gefordert wird. Sinn des Grundsatzes I ist, die Angemes-senheitsbedingung in eine operationale Regel zu transformieren, anhand derer die BaFin die Risikodeckungsverhältnisse der einzelnen Bank wie auch einer Bankengruppe beurteilen kann. Dabei wird das Risikopotenzial einer Bank an ausgewählten Geschäftsarten, die enumera-tiv aufgeführt sind, gemessen. Die i. S. d. Grundsatzes mit Risiken behafteten Geschäfte werden mit Gewichtungsfaktoren versehen und in ihrer Summe dem haftenden Eigenkapital gegenübergestellt. Grundsatz I stellt über einen Multiplikator eine Beziehung zwischen Vermögensverlustrisiko aus Risikoaktiva und haftendem Eigenkapital her. Damit wird indirekt eine Verbindung zwischen dem Umfang möglicherw. eintretender Verluste und den zum Auffangen der Verluste verfügbaren haftenden Eigenmitteln der Banken hergestellt. Die Norm des Grundsatzes I ist folglich als Verlustausgleichsregel konzipiert, bei der das Eigenkapital evtl. Verlusten sowohl aus dem laufenden Bankgeschäft als auch im Insolvenzfall gegenübersteht.
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