Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Venturecapital-Finanzierung, -financing

Abk.: VC-Finanzierung, -financing. Finanzierung durch Venturecapital. Hauptgeschäft der VC-Gesellschaften. Grunds. Earlystagefinancing bei einer neu gegründeten Unternehmung. Dieses besteht aus: 1.Seedfinancing: Unternehmen in der Gründungsphase werden mit finanziellen Mitteln ausgestattet. In diese Phase fallen Produktionskonzeption, Ideenprüfung, Unternehmensanalyse, Marktanalyse. 2. Startupfinancing: Phase der eigentlichen Unternehmensgründung. Es werden Mittel vor allem für erste Marketingmassnahmen und die Produktionsvorbereitung sowie die Weiterentwicklung der Produkte gegeben. 3. Firststagefinancing: Mittelvergabe zur Aufnahme der Produktion und zur Einführung der Produkte am Markt. Das sich anschliessende Expansionstagefinancing ist nicht mehr VC-Finanzierung i. e. S. Der Konzeption nach verläuft der Prozess der VC-Finanzierung in mehreren Schritten. Im konkreten Ablauf legt zunächst ein spezialisiertes, federführendes VC-Unternehmen einen Fonds auf, den es bei institutionellen Anlegern wie Grossunternehmen, Versicherungen sowie auch Banken, evtl. auch bei Privatpersonen platziert. Nach Aufbringung der Mittel des vorgesehenen Fondsbetrags werden potenzielle Investitionsobjekte – i. d. R. junge Unternehmen vorwiegend aus Wachstumsbranchen wie EDV, Biochemie, Elektronik usw. – auf ihre Eignung (vor allem Zukunftsorientierung, gutes Management, potenzielle Ertragskraft) überprüft und geeignet erscheinende Unternehmen ausgewählt. Hierbei analysiert man eingehend Kriterien wie Produktidee, Absatzchancen, Marktpotenzial, Managementeignung u. A. Im nächsten Schritt werden ein Gesamtfinanzierungsplan, der ggf. auch zusätzliche externe Mittel enthält, aufgestellt, die Beteiligungsverträge abgeschlossen und die Finanzierungsbedingungen ausgehandelt. Die Beteiligungen werden regelmässig zur Wahrung der Autonomie des Gründers als Minoritätsbeteiligungen eingegangen; sie können sich jedoch geleg. durch den hohen Kapitalbedarf in der Entwicklungsphase des Unternehmens zu Mehrheitsbeteiligungen ausweiten. In der Entwicklungsphase ist der »Jungunternehmer« häufig überfordert, alle technischen und betriebswirtschaftlichen Probleme abgestimmt aufeinander zu lösen. Hier unterstützt ihn die VC-Gesellschaft aktiv durch ihr Know-how, d. h. parallel zur Finanzierungsfunktion berät die VC-Gesellschaft den Unternehmensgründer vielfach auch in technischen und betriebswirtschaftlichen Problemen. Sie kann somit in gewissem Sinne als Mischung aus geschlossenem Beteiligungsfonds für Risikokapital und Unternehmensberatungsgesellschaft charakterisiert werden. Charakteristisch ist, dass die Venturecapital-Gesellschaft sich nicht wie ein stiller Gesellschafter verhält, sondern sich ausdr. Einflussnahme auf unternehmerische Entscheidungen vorbehält. In der Takeout-Phase einer Venturecapital-Anlage nach ca. 5-8 Jahren steht die Desinvestition des Investitionsbetrags. In dieser letzten, der Desinvestitionsphase, soll das Beteiligungsunternehmen mit möglichst hohem Gewinn veräussert werden. Dieser Exit gelingt entweder über den Rückverkauf an die Gründer, eine Veräusserung an ein interessiertes Grossunternehmen oder – idealerw. – mittels Goingpublic, der Einführung der Unternehmung an der Börse und Verkauf der Beteiligung an Erstzeichner. Die Fondskonstruktion erlaubt es, über eine Vielzahl von Beteiligungen das im Einzelfall relativ hohe Risiko zu diversifizieren und einzelne Teil- oder Totalverluste durch stagnierende oder insolvente Beteiligungsunternehmen durch die überdurchschnittliche Rendite der erfolgreich verlaufenen Investitionen zu kompensieren oder erwünschtermassen überzukompensieren. Um eine Haftung der VC-Gesellschaft gegenüber den Gläubigern des Kapitalnehmers auszuschliessen, erfolgt das Engagement der Beteiligungsgesellschaft i. d. R. in Form der typischen stillen Gesellschaft. Die Verlustbeteiligung ist bei dieser Gesellschaftsform zwar grunds. möglich; sie wird jedoch für die VC-Gesellschaft regelmässig ausgeschlossen. Wie auch bei vielen anderen banknahen Institutionen sind die Banken zum grossen Teil an VC-Gesellschaften beteiligt.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Venturecapital, Beteiligungsformen von Investoren
 
Venturecapital-Gesellschaft
 
Weitere Begriffe : Bundesarbeitsgericht | Parataxie | Siedlungssoziologie
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.