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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Selbsthilfegruppen

In der Gesundheitswirtschaft: self-help groups Viele Kranke und/oder ihre Angehörigen engagieren sich in Selbsthilfegruppen, um Unterstützung bei der Bewältigung von Krankheiten oder Behinderungen, psychischen oder sozialen Problemen zu erhalten. Selbsthilfegruppen werden meist auf lokaler Ebene mit dem Ziel gegründet, eine Veränderung der persönlichen Lebensumstände und häufig auch ein Hineinwirken in das soziale und politische Umfeld zu bewirken. Hierbei stehen oft primär die spezifischen Interessen der jeweiligen Gruppen im Vordergrund. Im Zuge der Diskussion um eine stärkere Bürgerorientierung des Gesundheitswesens durch Beteiligung von Patienten kommen Selbsthilfegruppen und ihren Organisationen zunehmend auch gesundheitspolitische Funktionen zu. Seit der GKV-Gesundheitsreform 2000 sollen die Krankenkassen für Maßnahmen der Prävention oder Rehabilitation bestimmter Krankheitsbilder Selbsthilfegruppen finanziell bis zu einem Höchstbetrag von zurzeit 0,55 Euro (Stand: 2007) je Versicherten und Jahr fördern. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dazu ein entsprechendes Verzeichnis der Krankheitsbilder erstellt und gemeinsam und einheitlich Grundsätze zu den Inhalten der Selbsthilfeförderung definiert. Viele Selbsthilfegruppen haben sich in Selbsthilfeorganisationen zusammengeschlossen wie z.B. der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V. oder der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Letztere ist Träger der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS). In der Regel sind Selbsthilfekontaktstellen örtlich und regional arbeitende professionelle Beratungsstellen mit hauptamtlichem Personal. Sie stellen indikationsübergreifend Dienstleistungsangebote bereit. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird die Förderung der Selbsthilfe ab 1. Januar 2008 weiter gestärkt, insbesondere durch die Umstellung der bisherigen Soll-Regelung auf eine Förderverpflichtung. Mindestens 50 Prozent der Fördermittel eines Jahres müssen für eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung aufgebracht werden. Die Förderung kann projektbezogen und/oder pauschal erfolgen. Sofern eine Krankenkasse den Förderhöchstbetrag von zurzeit 0,55 Euro je Versichertem in einem Jahr nicht erreicht, hat sie die nicht verausgabten Mittel der kasseneigenen Förderung im Folgejahr der Gemeinschaftsförderung zur Verfügung zu stellen. Die durch das GKV-WSG geänderten Regelungen treten zum 1. Januar 2008 in Kraft. § 20 c SGB V Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V



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