Rahmenwerk für Bonitätsbeurteilungen im Eurosystem
Eurosystem Credit Assessment Framework. Abk.: ECAF. Verfahren und Regeln für die Festlegung und Kontrolle der sog. hohen Bonitätsanforderungen des Eurosystems, die für alle zentralbankfähigen Sicherheiten gelten, und zwar Standard für marktfähige als auch nicht marktfähige Instrumente. Nach Darstellung der EZB stützt sich das Eurosystem bei Bonitätsbeurteilungen zentralbankfähiger Sicherheiten auf Informationen aus einer der 4 Quellen: externe Ratingagenturen, interne Ratingverfahren der Geschäftspartner, Ratingtools externer Anbieter, interne Bonitätsanalyseverfahren der NZB. Lt. EZB-Darstellung liegt die Risikobereitschaft des Eurosystems bei einem langfristigen externen Mindestrating von Single A und wurde in einen Schwellenwert von 0,10% für die Einjahresausfallwahrscheinlichkeit übertragen. Dieser Schwellenwert stellt die zentrale Messgrösse im ECAF, auf Grund derer ermittelt wird, ob die Bonitätsanforderungen des Eurosystems erfüllt sind. Nach der EZB-Darstellung hat das Eurosystem zur Gewährleistung von Genauigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit der 4 Bonitätsbeurteilungsquellen für jede Quelle Zulassungskriterien erarbeitet und überwacht die Leistungsfähigkeit regelm. anhand des Schwellenwerts für die Bonität. Bei den Zulassungskriterien für die externen Ratingagenturen und internen Ratingverfahren der Geschäftspartner orientiert sich das ECAF, wie die EZB darstellt, an der Rahmenvereinbarung von Basel II und der Eigenmittelrichtlinie. Die Zulassungsbedingugen für ECAF sind hinreichend gegeben, wenn die externen Ratingagenturen bzw. internen Ratingverfahren von den zuständigen Aufsichtsbehörden anerkannt wurden. Die Ratingtools als Anwendugnen externer Anbieter, die die Kreditwürdigkeit von Schuldnern unter anderem mittels geprüfter Abschlüsse einstufen, müssen vom Eurosystem zugelassen werden, um im ECAF Aufnahme zu finden, deren Zulassungsverfahren sich auf Bestandteile des Anerkennungsverfahrens für vorgenannte Ratingagenturen und -verfahren entspr. der Eigenmittelrichtlinie stützt. Zuzulassende interne Bonitätsanalyseverfahren der NZB müssen zuvor einem Validierungsverfahren des Eurosystems unterzogen werden. Die Qualität der Bonitätsbeur-teilungssysteme wird jährlich auf Grund des Schwellenwerts für die Ausfallwahrscheinlichkeit gemessen. Bei deutlichen Abweichungen zwischen beobachteter Ausfallrate aller notenbankfähigen Unternehmen eines Systems und Ausfallwahrscheinlichkeitsreferenzwert kann das Eurosystem eine Korrektur des Schwellenwerts für die Bonitätsbeurteilungen des den Anforderungen nicht genügenden Systems vornehmen. Zur Beurteilung, ob marktfähige Schuldtitel den Bonitätsanforderungen entspr., berücksichtigt das Eurosystem nach Darstellung der EZB u.a. verfügbare Ratings externer Ratingagenturen, Garantien von bonitätsmässig einwandfreien Garanten, bestimmte institutionelle Kriterien. Wie die EZB weiter darlegt, kann zur Sicherung der hohen Bonitätsanforderungen, die Schuldner von Kreditforderungen erfüllen müssen, ein Geschäftspartner aus den o. a. zulässigen Quellen ein Beurteilungssystem wählen, das er dann als Primärquelle für die Einschätzung von Schuldnern/Garanten der als Sicherheit zu hinterlegenden nicht marktfähigen Schuldtitel einsetzt. Im Fall von nicht gerateten marktfähigen Sicherheiten, bei denen sich die Einhaltung der Bonitätsanforderungen des Eurosystems nicht auf Grund von externen Ratings, Garantien eines bonitätsmässig einwandfreien Garanten oder bestimmten institutionellen Kriterien beurteilen lässt, können die Geschäftspartner wie bei nicht marktfähigen Schuldtiteln eine Bonitätsbeurtei-lungsquelle wählen. Für öffentliche Stellen, die nicht anhand der o. a. Quellen zur Bonitätsbeurteilung eingestuft werden, hat, wie die EZB darstellt, das Eurosystem in Anlehnung an deren Behandlung im Rahmenwerk von Basel II Regeln entwickelt und daraus Bedingungen für die Einhaltung der hohen Bonitätsanforderungen des Eurosystems abgeleitet.
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