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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Patientenwanderung

In der Gesundheitswirtschaft: Auch: grenzüberschreitende Patientenversorgung oder Patiententourismus. Begriff, der vor allem im Zusammenhang mit der medizinischen bzw. medizinisch-pflegerischen Versorgung von Patienten in einem anderen (Bundes-) Land als dem, in dem ihr Wohnort liegt, verwandt wird. Patientenwanderung spielt insbesondere im Hinblick auf die Ressourcenplanung eine Rolle, weil für eine zutreffende Planung zum Beispiel der Krankenhauskapazitäten die Versorgung von Patienten aus den angrenzenden Bundesländern oder in Grenzgebieten auch aus Nachbarländern berücksichtigt werden muss. Die mögliche Patientenwanderung aus Nachbarländern ist aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes allerdings begrenzt, da für eine stationäre Behandlung in einem anderen EU-Land von den Krankenkassen nach wie vor die vorherige Genehmigung verlangt werden kann, wenn es sich nicht um akute Behandlungsbedürftigkeit handelt. Dagegen ist auf der Grundlage von Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden Patientenbehandlung dort, wo solche speziellen Vereinbarungen getroffen worden sind, auch die freie Wahl des Behandlungsortes möglich. Auch für die Bedarfsplanung im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung spielen Wanderungsbewegungen von Patienten über die Grenzen der Planungsgebiete eine Rolle, weil solche Patientenwanderungen zu einer Verzerrung der tatsächlichen Inanspruchnahme gegenüber den planerischen Annahmen führen können. Da die Inanspruchnahme von ambulanten Gesundheitsleistungen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich frei ist, spielen Patientenwanderungen vor allem in Grenzgebieten eine zunehmend größere Rolle. Die Schaffung von mehr Wahlfreiheit im Sinne der Auswahl des Leistungserbringers und des Ortes der Leistungserbringung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird in Ländern mit langen Wartezeiten und Wartelisten für medizinische Eingriffe auch gezielt genutzt, um die Produktivität der Leistungserbringer zu erhöhen. Beispiel hierfür sind Dänemark und Norwegen, wo mit zeitlichen Behandlungsgarantien und der Möglichkeit, auch private oder ausländische Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen, wenn diese Behandlungsgarantien nicht eingehalten werden, gezielt auf eine Verminderung der Wartezeiten und –listen hingearbeitet wird. Die tatsächliche Inanspruchnahme dieser Möglichkeiten zur Patientenwanderung auf Kosten des jeweils regional zuständigen Kostenträgers ist allerdings bisher sehr gering geblieben. Dennoch führt allein die Möglichkeit solcher Wanderungsbewegungen bereits zu Veränderungseffekten. Mittlerweile kann auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) das Mittel der Patientenwanderung gezielt im Wettbewerb um Versicherte sowie um besonders günstige Kosten einsetzen, nachdem den Krankenkassen die gesetzliche Möglichkeit gegeben wurde, auch mit Leistungserbringern in anderen EU-Staaten Versorgungsverträge abzuschließen. Bisher wird diese Möglichkeit vor allem für die zahnärztliche, zahnprothetische und rehabilitative Versorgung durch Verträge mit Leistungserbringern in den östlichen Nachbarstaaten Deutschlands eingesetzt.



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