islamische Banken
Das islamische Finanzwesen hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Allerdings ist nach Regeln der Sharia - auf dem Koran basierendes islamisches Recht - verwaltetes Vermögen noch relativ gering; nur ein kleiner Teil des Vermögens der weltweit rd. 1,2 Mrd. Muslime wird also nach den Regeln des Korans verwaltet. Die erste islamische Geschäftsbank entstand 1975 in Dubai, weitere Banken dann im Sudan, in Ägypten und mehreren Golfstaaten. Seit den 1980 er Jahren entstanden auch ausserhalb der arabischen Welt islamische Banken (z. B. Türkei, Malaysia), und inzwischen arbeiten ca. 250 islamische Banken in fast 80 Staaten (u. a. in Deutschland). Zudem werden weltweit über 100 Investmentfonds vertrieben, die Anlagegelder nach Shariaregeln verwalten. Der Finanzinformationsdienst Dow Jones hat eine Indexfamilie für Geldanleger geschaffen, die Anlageentscheidungen auf Basis islamischer Prinzipien treffen. Index- und Fondsanbieter müssen bei der Auswahl von Anlagetiteln eine Reihe von Kriterien beachten, die sich aus Shariaregeln ergeben. Kern des islamischen Finanzwesens ist das im Koran formulierte Verbot des Riba (Vorteil, Zuwachs), das im Kern sinn- gem. Zinsverbot begründet. Islamischen Banken ist dadurch Vergabe verzinslicher Darlehen nicht möglich, sodass Zinserträge als Ertragsquelle entfallen; sie haben Alternativen zur Kreditvergabe entwickelt, die insb. auf einer Art Partnerschaftsverträge (Gewinn- und Verlustbeteiligungen) hinauslaufen. Die Bank stellt einem Unternehmer Kapital zur Finanzierung seines Vorhabens zur Verfügung, bezieht dafür aber keine im Vorhinein fixierte Verzinsung, sondern Gewinnbeteiligung, meist zu anfangs vereinbartem Prozentsatz. Bei Ausfällen bzw. Verlusten hat sie allerdings diese allein zu tragen. Ähnl. stellt auch das Einlagengeschäft islamischer Banken auf dem Partnerschaftsgedanken ab: Geldeinleger bekommen keine Zinsen, sondern werden über ihre Konten am Gewinn odet Verlust der Bank beteiligt. Daneben bestehen auch zinsfrei geführte Zahlungskonten, gewissermassen ein zinsloser Kredit des Kontoinhabers an die Bank. Islamische Banken limitieren aus Risikogründen den Anteil ihrer o. a. Finanzierungen auf einen Bruchteil (nach Schätzungen max. 10 - 15%) und arbeiten stattdessen auf der Grundlage einer Art Zuschlagsfinanzierung, die darauf basiert, dass Darlehensverzinsung nicht zulässig ist, wohl aber Gewinnerzielung bei Verkauf oder Vermietung (Leasing) von Sachgütern. Islamische Banken arbeiten deshalb oft als eine Art (Zwischen-) Händler, indem sie im Auftrag ihres Kundenunternehmens Güter von einem Grosshändler erwerben und sie gegen einen vorweg vereinbarten Preis, der einen entspr. Aufschlag um-fasst, an den Kunden weiterverkaufen; die Rückzahlung vollzieht sich dann ratenweise. Insg. funktionieren islami-sierte Banken- oder Finanzsysteme indessen nicht als in sich homogene, nach Shariaregeln arbeitende monetäre Ordnungssysteme. Wesentlicher Mangel ist u. a. auch, dass wegen des Zinsverbots normaler Interbankenhandel nicht möglich ist, sodass der für Geldmärkte typische Ausgleich von Liquiditätsüberschüssen und -defiziten zwischen den Banken kaum möglich ist, auch wenn es inzwischen eng begrenzte Ersatzlösungen geben mag.
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