interne Risikosteuerungsmodelle
Auch: eigene Risikosteuerungsmodelle. Grundvoraussetzung der banken-aufsichtlichen Anerkennung von internen Risikosteuerungsmodellen ist, dass diese integraler Bestandteil der Risikosteuerung einer Bank sind. Dies bedeutet, dass die Modelle nicht nur für die Ermittlung der bankenaufsicht-lichen Eigenmittel, sondern auch für interne Zwecke der Bank verwendet werden. Da die Verwendung von unterschiedlichen Berechnungsparametern (z.B. Haltedauer) zu erheblich abweichenden Risikobeträgen führen kann, sind zur Sicherstellung eines Mindesteigenkapitals für Marktpreisrisiken und zur Herstellung vergleichbarer Wettbewerbsbedingungen erforderliche quantitative und qualitative Anforderungen als Zulassungsbedingung für die bankenaufsichtliche Verwendung der bankinternen Risikosteuerungsmodelle festgelegt worden. Zu quantitativen bankenaufsichtlichen Anforderungen an bankinterne Risikosteuerungsmodelle gehört eine angenommene Mindesthaltedauer von 10 Tagen, da verlustträchtige Marktrisikopositionen u. U. nicht sofort geschlossen bzw. veräussert werden können und deshalb möglicherw. Verluste auflaufen. Dieser Effekt ist von der Liquidität der in Frage kommenden Märkte und der Grösse der zu schliessenden Position abhängig. Weitere Bedingung ist die Beachtung eines Konfidenzniveaus von 99%, was bedeutet, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von nur 1% Verluste grösser sein können als der auf der Grundlage der historischen Kurs- bzw. Preisentwicklung berechnete VaR. Schliesslich soll ein Beobachtungszeitraum von mind. 1 Jahr (250 Handelstage) sicherstellen, dass bei Verwendung der von historischen Marktdaten abgeleiteten Modellparameter wie Sensitivitäten und Korrelationen ein ausreichend langer Zeitraum zu Grunde gelegt wird, um die Modellberechnung auf der Grundlage stabiler und repräsentativer Daten durchführen zu können. Die Frage, welche historische Datenreihe für die Risikovoraussage am besten geeignet ist, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, weil dies vom jeweiligen Portfolio abhängig ist. Qualitative Anforderungen sollen gewährleisten, dass das Modell in adäquater Weise in die organisatorische Umgebung der Bank eingebettet ist. Solche Anforderungen sind: angemessene Arbeits- und Ablauforganisation, vom Handel unabhängiges Risikocontrolling, ausreichende Modelldokumentation, laufende interne Überprüfung der Modelle, Durchführung von Stresstests, Abhängigkeit der verwendeten Limite von den modellmässig ermittelten Risikobeträgen, Prüfung durch die Innenrevision mind. einmal jährlich, tägliche Information der Bankgeschäftsleitung, Aktualisierung der Datenbasis mind. alle 3 Monate.
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