interne Risikosteuerungsmodelle, bankenaufsichtliche Zulassung
Verwendung interner Risikosteuerungsmodelle zur Berechnung bankenaufsichtlicher Eigenmittel bedarf der BaFin-Genehmigung. Die Bankenmodelle werden auf Antrag der Banken hins. Einhaltung der quantitativen und qualitativen Anforderungen einschl. der Stresstests und des Backtesting intensiver Prüfung unterzogen. Die Prüfungen führen Modellteams durch, die sich aus Mitarbeitern von BaFin und Bundesbank zusammensetzen. Mit der Prüfung der internen Risikosteuerungsmodelle durch eigenes Personal erweitert die deutsche Bankenaufsicht ihre direkte Aufsichtstätigkeit vor Ort.
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