Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
In der Gesundheitswirtschaft:
Ein von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft im Jahr 2001 gegründetes Institut, welches die Vertragspartner der Selbstverwaltung bei der Einführung und Weiterentwicklung des auf Diagnosis Related Groups (DRG) aufbauenden Fallpauschalensystems unterstützt. Das InEK erarbeitet jährlich einen Entwurf für den DRG-Fallpauschalenkatalog, der von den Vertragspartner daraufhin überprüft, beraten und gegebenenfalls verabschiedet wird. Einigen sich die Vertragspartner nicht, hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) das Recht zur Ersatzvornahme.
Das InEK erarbeitet auch die Vorgaben für die zur DRG-Abrechnung erforderliche Grouper-Software und zertifiziert diese nach der Erstellung durch entsprechende Firmen.
In der Gesundheitswirtschaft: Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben im Mai 2001 das InEK in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der Diagnosis Related Groups als Grundlage eines pauschalierten Preissystems in Krankenhäusern.
Im Arbeitsfeld Medizin erstreckt sich der Aufgabenbereich auf die Fallgruppenpflege und Kodierung, im Bereich Ökonomie auf Kalkulation, z.B. bei Zu- und Abschlägen.
www.g-drg.de
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