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Haustarifvertrag
Als Haustarifvertrag wird ein Abkommen zwischen dem Management und den Arbeitnehmervertretern (Betriebsrat oder Gewerkschaft) des jeweiligen Unternehmens bezeichnet, in dem Lohnhöhe, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten geregelt werden. Im Gegensatz zum branchenweiten Flächentarifvertrag kann dabei Rücksicht auf die besondere Lage des einzelnen Unternehmens genommen werden. Während in Deutschland bisher nur relativ wenige Unternehmen Haustarifverträge abschließen und die kollektiven Lohnverhandlungen traditionell im Vordergrund stehen, wurde in Großbritannien in den achtziger Jahren weitgehend von Flächen- auf Unternehmenstarifverträge umgestellt. Auch in den USA und Japan überwiegen die einzelbetrieblichen Abkommen. Nur in wenigen Branchen sind Flächentarifverträge üblich. Ebenso wie der Flächentarifvertrag haben Haustarife sowohl Vor- als auch Nachteile: Vorteile:
Mögliche Nachteile:
In Zeiten wachsender Arbeitslosigkeit wird häufig eine "betriebsnähere Lohnpolitik" gefordert, damit Unternehmen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, nicht die gleichen Arbeitskosten (Löhne und Lohnzusatzkosten) tragen müssen wie Betriebe mit wachsenden Umsätzen und guten Erträgen. Bei ausreichendem Wirtschaftswachstum dagegen sind Flächenverträge kaum umstritten, da den Unternehmen daran gelegen ist, Arbeitskämpfe möglichst zu vermeiden, weil dadurch ihre Lieferfähigkeit in Frage gestellt wird, Kunden und Märkte dauerhaft verloren gehen können. Überdies sind die Betriebe in wirtschaftlich guten Zeiten eher in der Lage, steigende Lohnkosten über den Preis auf die Abnehmer zu überwälzen. Ob Haustarifverträge auf längere Sicht zu einer nennenswert anderen Lohnstruktur führen, ist umstritten. Eine Studie der Universität Hannover auf der Basis von 30 westdeutschen Firmentarifverträgen und 30 Branchentarifverträgen ergab, dass sich die Löhne und Arbeitszeiten bei den Betrieben, die Haustarife haben, nicht wesentlich anders entwickeln als bei denen, die Flächentarifen unterliegen. Nach Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen internationale Studien für die siebziger und achtziger Jahre ebenfalls, dass kein eindeutiger Einfluss des Lohnfindungssystems auf die Lohnentwicklung festzustellen war. Allerdings hatten Länder mit zentralisierten Tarifverhandlungen deutlich weniger Arbeitsausfälle durch Streiks als Länder, in denen auf Betriebsebene verhandelt wird. Eine Ausnahme bildet allerdings die Schweiz, wo zwar überwiegend Haustarifverträge abgeschlossen werden, aber das Friedensabkommen Streiks weitgehend verhindert.
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