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Flächentarifvertrag
Beim Flächentarifvertrag verhandeln die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in einer Region kollektiv über die Höhe der Löhne und die übrigen Arbeitsbedingungen. Ihre Abschlüsse sind für alle Verbandsmitglieder der jeweiligen Branche verbindlich. Das hat den Vorteil, dass alle Unternehmen bei den Arbeitskosten gleiche Bedingungen haben. Der Nachteil ist, dass schwache Betriebe dadurch das Überleben schwer gemacht wird. Deshalb wird dieses "Lohnkartell" immer wieder kritisiert. Alle Unternehmen, die Mitglieder im jeweiligen Arbeitgeberverband sind, überlassen die meist jährlichen Lohnverhandlungen den dafür zuständigen Verbandsfunktionären. Die ausgehandelten Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und anderen Arbeitsbedingungen müssen dann von allen Mitgliedsunternehmen dieser Branche übernommen werden. Sie gelten also für den gesamte Wirtschaftszweig im jeweiligen Bezirk. Meist wird der als "Pilotabschluss" in einem dieser Tarifbezirke erzielte Kompromiß ohne oder mit nur geringen Änderungen von allen übrigen deutschen Tarifbezirken übernommen. In Zeiten eines anhaltenden Wirtschaftswachstums sind Flächenverträge meist wenig umstritten, da Unternehmern wie Gewerkschaften daran gelegen ist, die tarifpolitischen Fragen zentral zu regeln und Arbeitskämpfe möglichst zu vermeiden. In Zeiten wachsender Arbeitslosigkeit dagegen wird häufig eine "betriebsnähere Lohnpolitik" gefordert, damit Unternehmen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, nicht die gleichen Lohnkosten tragen müssen wie Betriebe mit guten Erträgen. Doch ebenso wie der Flächentarifvertrag haben Haustarife sowohl Vor- als auch Nachteile. Deshalb werden gelegentlich bei Flächentarifverträgen Öffnungsklauseln vereinbart. Sie erlauben einzelnen Unternehmen unter genau definierten Bedingungen, vom allgemeinen Tarifvertrag abweichende Regelungen mit dem Betriebsrat auszuhandeln. Ob Haustarifverträge auf längere Sicht zu einer nennenswert anderen Lohnstruktur führen, ist daher umstritten. Eine Studie der Universität Hannover auf der Basis von 30 westdeutschen Firmentarifverträgen und dreißig Branchentarifverträgen ergab, dass sich die Löhne und Arbeitszeiten bei Betrieben, die Haustarife haben, auf Dauer nicht wesentlich anders entwickeln als bei den Flächentarifen. Nach Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen internationale Studien für die siebziger und achtziger Jahre ebenfalls, dass kein eindeutiger Einfluss des Lohnfindungssystems auf die Lohnentwicklung festzustellen ist. Allerdings hätten Länder mit zentralisierten Tarifverhandlungen deutlich weniger Arbeitsausfälle durch Streiks als Länder, in denen auf Betriebsebene verhandelt wird.
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Weitere Begriffe : Referenzbanken | Kreditrisiko(politik), Risikodiversifikation, -diver-sifizierung | Länderrisikopolitik, Risikokompensation | ||||||||||||||||||||||||||||
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