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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Export (Ausfuhr)

Export/Ausfuhr (Ggs. Import/Einfuhr) Man spricht von Export, wenn Waren an das Ausland geliefert werden (Warenexport, Dienstleistungen an Ausländern erbracht werden (Dienstleistungsexport) oder 0 wenn ausländische Wertpapiere oder Beteiligungen an ausländischen Unternehmen erworben, Kredite an Ausländer gewährt werden usw. (Kapitalexport). Im Umsatzsteuerrecht werden unter dem Begriff „Ausfuhr" nur Exporte an Drittlandgebiete (= Länder außerhalb der Europäischen Union – EU) verstanden. Solche Exporte sind umsatzsteuerfrei. Sog. innergemeinschaftliche Lieferungen (Exporte in andere Länder der EU) werden im Regelfall dann mit Umsatzsteuer belegt, wenn der Empfänger eine Privatperson ist; ist der Empfänger ein anderes Unternehmen, ist die Lieferung umsatzsteuerfrei. nBei Gütern unterscheidet man den direkten Export (der Produzent verkauft ohne Einschaltung eines inländischen Absatzmittlers wie z. B. eines Händlers direkt an den Abnehmer im Ausland) und den indirekten Export (Vertreter/Exporthändler mit Sitz im Inland werden tätig, die Kunden im Ausland bedienen). Der Export ist für die deutsche Wirtschaft enorm wichtig. Viele der großen deutschen Unternehmen exportieren einen gewichtigen Teil ihrer Erzeugnisse ins Ausland. Man muss sich nur einmal die Zahlen der großen deutschen Autohersteller ansehen. Dort geht die Exportquote bis 60 %. Aus betrieblicher Sicht ist die Exportquote der im Export erzielte Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz eines Unternehmens. Die wichtigsten Abnehmerländer/-ländergruppen aus deutscher Sicht zeigt Darst. 2. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Exportquote das Verhältnis zwischen dem Wert der Warenexporte und dem Sozialprodukt in einer Zeitperiode. Die Stärke der deutschen Unternehmen im Export zeigt sich in einem fortwährenden Exportüberschuss. Dies bedeutet: Deutschland bezieht von anderen Volkswirtschaften weniger Waren, als es ausführt. Um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, betreibt der Staat in vielen Ländern Exportförderung. Darunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen ein Staat das Ziel verfolgt, der eigenen Wirtschaft den Zugang zu Auslandsmärkten zu erleichtern, das spezielle Exportrisiko (z. B. politisches Risiko: Revolution; Regierung erlässt ein Zahlungsverbot) in tragbaren Grenzen zu halten und besonders finanzielle und steuerliche Benachteiligungen zu mildern. Die Exportförderung in Deutschland hat ihren Schwerpunkt in der Exportfinanzierung und den Ausfuhrbürgschaften und -garantien. Wollen sich kleinere Unternehmen an einer Auslandsmesse beteiligen oder sind sie an einer Beratung über Exportchancen und -möglichkeiten interessiert, dann hilft auch hier der Staat. Häufig zwingt der intensive Wettbewerb auf den ausländischen Märkten den Exporteur dazu, dem ausländischen Kunden immer längere Zahlungsziele (Lieferung heute, Bezahlung erst nach einiger Zeit) einzuräumen. Wenn er nicht über eine entsprechende Finanzkraft verfügt, muss er auf diesem Gebiet erfahrene Banken einschalten, die die Exportfinanzierung des Geschäftes übernehmen. Ausfuhrgarantien schaffen Sicherheit für Geschäfte mit ausländischen Privatpersonen und Unternehmen, Ausfuhrbürgschaften sichern Geschäfte mit ausländischen Staaten. In Deutschland stellt im Auftrag des Staates die Hermes-Kreditversicherung Ausfuhrbürgschaften und -garantien bereit. Aus formaler Sicht sind genehmigungsfreie und -pflichtige Exporte zu unterscheiden. Für genehmigungsfreie Waren wird bei Exporten in Nicht-EU-Länder dem zuständigen Zollamt lediglich eine Ausfuhrerklärung (Formblatt, in dem der Export für statistische Zwecke erfasst wird) vorgelegt. Daneben wird das Ausfuhrgut noch von einer Reihe weiterer Unterlagen begleitet (> Versanddokumente). Bei Exporten in EU-Länder entfallen sämtliche Zollformalitäten – der Verkäufer muss bei einem nen In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Alle die Grenzen des eigenen Landes überschreitenden Zahlungen oder Lieferungen von Waren, Dienstleistungen oder Kapital. Bei den größten Exporteuren der Welt betrugen die Ausfuhren 1990 in Milliarden Dollar: Bundesrepublik Deutschland 421 / USA 394 / Japan 286 / Frankreich 216 / Großbritannien 185 / Italien 170 / Niederlande 134 / Kanada 131 / Belgien/Luxemburg 118 / UdSSR 103 / Hongkong 82 / Taiwan 67 / Südkorea 65 / Schweiz 64 / China 62 / Schweden 58 / Spanien 56 / Singapur 53. Exportbeschränkungen - Alle staatliche Maßnahmen zur Einschränkung oder Verhinderung von Exporten, z.B. Embargos. >Export, >Embargo, >Handelshemmnisse



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