Absatzmittler
Diejenigen Organe der Absatzwirtschaft, die als wirtschaftlich und rechtlich selbständige Einheiten und im Gegensatz zu - Absatzhelfern, als Groß- oder als Einzelhandelsunternehmen durch den Einsatz absatzpolitischer Instrumente im Distributionsprozess die Verfügbarkeit über Sachleistungen vermitteln. Es handelt sich um selbständige Organe, die Waren kaufen, um sie wieder zu verkaufen, ohne sie dabei überhaupt und wenn doch, dann jedenfalls nicht in erheblicher Weise, produktionswirtschaftlich zu verändern.
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