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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Absatzmittler

Diejenigen Organe der Absatz­wirtschaft, die als wirtschaftlich und rechtlich selbständige Einheiten und im Gegensatz zu - Absatzhelfern, als Groß- oder als Einzelhan­delsunternehmen durch den Einsatz absatz­politischer Instrumente im Distributionsprozess die Verfügbarkeit über Sachleistungen vermit­teln. Es handelt sich um selbständige Organe, die Waren kaufen, um sie wieder zu verkaufen, ohne sie dabei überhaupt und wenn doch, dann jedenfalls nicht in erheblicher Weise, produkti­onswirtschaftlich zu verändern.



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