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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Evidenzzentrale für Millionenkredite

Benachrichti-gungs- bzw. Rückmeldeverfahren der Bundesbank bei Millionenkreditanzeigen der Banken. Das KWG beauftragt die Bundesbank mit der Aufgabe einer Evidenzzentrale, die auf den vorgeschriebenen Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG i. V. m. AnzVO basiert. Gehen bei der Bundesbank von mehreren Instituten Millionenkreditanzeigen für ein und denselben Kreditnehmer ein, hat sie die beteiligten Kreditgeber zu benachrichtigen. Als beteiligte Kreditgeber gelten meldende Institute, die entweder selbst oder deren ausländische Tochterunternehmen dem Kreditnehmer Millionenkredite gegeben haben. Die Meldungen für Auslandstöchter gehen bei der Rückmeldung an die beteiligten Banken in die Zahlen der Mutter mit ein. In der Benachrichtigung werden allerdings keine Aussagen über die Bonität von Krediten und Kreditnehmern oder über die Art des Kredits - z.B. Anlage-, Betriebsmittelkredite usw. - gemacht oder ob er im In- oder Ausland aufgenommen wurde. Die Benachrichtigung darf nach dem Gesetz nur Angaben über die Gesamtverschuldung des Kreditnehmers und über die Zahl der beteiligten Kreditgeber enthalten. Die Rückmeldung gliedert die Gesamtverschuldung allerdings auf und gleicht sie dem Meldesystem an: Sie enthält eine Aufgliederung in kurz-, mittel- und langfristige Kredite sowie nach der Verschuldungsart (u. a. Wechsel-, Aval-, Real-, öffentlich verbürgte, durchlaufende Kredite). Bei der Benachrichtigung über Schuldner, die einer Kreditnehmereinheit angehören, teilt die Bundesbank den Kreditgebern die Gesamtverschuldung der Kreditnehmereinheit und die Verschuldung der einzelnen Schuldner mit, an die die anzeigende Bank selbst und/oder deren Auslandstöchter Millionenkredite vergeben haben. Bei Mitteilung der Verschuldung der einzelnen Kreditnehmer einer Kreditnehmereinheit wird den Kreditgebern die externe und interne Verschuldung benannt. Als Konzernverschuldung wird die Aussenverschuldung ausgewiesen, also ohne die von eigenen Konzernbanken erhaltenen Kredite. Neben der Benachrichtigung erhalten Banken, die Millionenkredite an ausländische Kreditnehmer angezeigt haben, von der Bundesbank eine Zusammenstellung, die angibt, wie viele Banken Kredite an Schuldner des jeweiligen Landes angezeigt haben und in welcher Höhe Kredite vergeben worden sind (Länderverschuldung). Durch die Zusammenrechnung der Verschuldung einzelner Kreditnehmer in einem Land ergibt sich die Gesamtverschuldung dieses Landes gegenüber deutschen Banken und ihren ausländischen Töchtern, wodurch das Länderrisiko transparenter wird. Die Bundesbank darf im Einvernehmen mit der BaFin nach Massgabe des Bundesdatenschutzgesetzes ausländischen Evidenzzentralen die bei ihr gespeicherten Daten über Kreditnehmer, auch zur Weitergabe an dort ansässige Kreditgeber, zur Verfügung stellen. In Anbetracht der fortschreitenden Internationalisierung des Bankgeschäfts ist für die Bankenaufsicht das Bedürfnis gewachsen, auch Informationen über die Kreditaufnahmen bei Instituten im Ausland zu erhalten. Die in der EU bestehenden Evidenzzentralen haben deshalb zur engeren Zusammenarbeit einen Grenzen überschreitenden Informationsaustausch über die Verschuldung von Kreditnehmern in konkreten Einzelfällen vereinbart.



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