Millionenkredit
Kreditwesengesetz (KWG)
Von einem Millionenkredit ist nach deutschem Recht die Rede, wenn einem Kreditnehmer ein Kredit in Höhe von mindestens 1,5 Millionen Euro gewährt wurde. Die Vergabe eines solchen Kredits muss der Bundesbank angezeigt werden. Dies erfolgt vierteljährlich durch die Kreditinstitute. Die Banken erhalten von der Bundesbank Informationen darüber, wie hoch der Kreditnehmer insgesamt (also bei allen Banken in Deutschland) verschuldet ist. Dies soll die Kreditgeber schützen. Gleichzeitg wertet die Bundesbank diese Informationen auch für eigene Zwecke aus.
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