Eurosystem, Ziele und Aufgaben
Vorrangiges Ziel des Eurosystems (und darin spez. der EZB) ist, Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit ohne Beeinträchtigung dieses Ziels möglich, ist das Eurosystem verpflichtet, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der EU zu unterstützen, um zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beizutragen, u. a. zu einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des Wirtschaftslebens, zu beständigem, nichtinflationärem und umweltverträglichem Wachstum, hohem Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, hohem Beschäftigungsniveau und hohem Mass an sozialem Schutz. Bei der Verfolgung dieser Ziele ist das Eurosystem nach Darstellung der EZB verpflichtet, im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb zu handeln, wodurch effizienter Ressourceneinsatz gefördert wird. Sollte die EZB feststellen, dass Zielvorgaben wechselseitig widersprüchlich sind, bleibt Preisstabilität stets vorrangig; die weiteren Ziele werden gem. der von der EZB als angemessen erachteten Gewichtung behandelt. Gem. EU-Vertrag und Satzung kommen dem Eurosystem als grundlegende Aufgaben zu: die Geldpolitik des Eurowährungsgebiets festzulegen und auszuführen, Devisengeschäfte durchzuführen, die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten, reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel des Eurowährungsgebiets auszugeben und das Volumen für die Ausgabe von Euromünzen durch die Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben, zu genehmigen, darüber hinaus zur friktionslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet von Bankenaufsicht und Finanzsystemstabilität ergriffenen Massnahmen beizutragen, zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Gemeinschaft und zu allen Gesetzesentwürfen nationaler Behörden in seinem Zuständigkeitsbereich statistische Daten, die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind, einzuholen, im Bereich der internationalen Zusammenarbeit vertreten zu sein, sich an internationalen Währungseinrichtungen zu beteiligen.
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