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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Europäische Strukturfonds

Die Strukturfonds der Europäischen Union stellen finanzielle Mittel bereit, um durch gezielte Ausgabenpolitik Unterschiede im Entwicklungsstand in den einzelnen Gebieten der EU auszugleichen. Zu den Strukturfonds zählen der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), der Europäische Sozialfonds (ESF) und seit Beginn der Vorbereitungen für die Europäische Währungsunion auch der Kohäsionsfonds. Zusammen bilden die Strukturfonds den zweitgrößten Ausgabenposten im Haushalt der Union.

Einer der Bereiche, den die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gemeinsam gestalten, ist die Strukturpolitik der EU. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte aus dem Jahr 1986, in der die Vollendung des Europäischen Binnenmarkts Anfang 1993 festgelegt wurde, wurde als Ziel der EU-Strukturpolitik die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhangs in der EU festgelegt. Dies soll vor allem durch den Abbau des Wohlstandsgefälles zwischen den einzelnen Regionen der EU geschehen. Die Mittel, die der EU für diese Aufgaben zur Verfügung stehen, fließen aus den so genannten Strukturfonds der Europäischen Union.

Die strukturpolitischen Maßnahmen sollen nicht nur die wirtschaftlich rückständigen Regionen innerhalb der EU unterstützen, sondern auch wirtschaftlich entwickelten Regionen bei der Umstellung und Modernisierung ihrer industriellen Struktur helfen. Mit dieser Begründung erhalten auch verschiedene Regionen Deutschlands Fördermittel aus den EU-Strukturfonds. Dazu gehören zum Beispiel das Ruhrgebiet und die neuen Bundesländer. Die Ziele der Strukturpolitik der EU lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.    Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand. Das sind die Regionen, deren Bruttosozialprodukt pro Kopf weniger als 75 Prozent des EU-Durchschnitts erreicht.

2.    Umstellung von Regionen, Grenzregionen und Teilgebieten, die von einer negativen industriellen Entwicklung schwer betroffen sind. Das ist dann der Fall, wenn die industrielle Produktion deutlich rückläufig ist und die Arbeitslosigkeit über dem EU-Durchschnitt liegt.

3.    Bekämpfung der Langzeitsarbeitslosigkeit und Erleichterung der Eingliederung von Jugendlichen in das Erwerbsleben.

4.    Anpassung von Arbeitskräften an den industriellen Wandel und an Veränderungen von Produktionsprozessen.

5.    Beschleunigte Anpassung der Agrarstrukturen, Unterstützung der Fischerei sowie die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes.

Auf dem Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs im März 1999 in Berlin wurden im Rahmen der Beschlüsse zur "Agenda 2000" auch die Ausgaben der Strukturfonds neu festgelegt.

Für alle Strukturfonds gilt das Prinzip der Subsidiarität, das heißt: Bei der Lösung der strukturpolitischen Probleme ist zunächst die nationale Politik der Mitgliedstaaten gefordert, ehe Maßnahmen der EU ergriffen werden.

Das regionalpolitische Ziel hat im Rahmen der Strukturpolitik der EU einen hohen Stellenwert. Der wichtigste Strukturfonds ist demzufolge auch der 1975 geschaffene Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die Regionalpolitik der Europäischen Gemeinschaften war ursprünglich so konzipiert, dass sie die Regionalpolitik der Mitgliedstaaten koordinieren sollte und nationale Beihilfen mit regionalem Charakter gewährt wurden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Mit dem EFRE wurde dann aber die Regionalpolitik fest in den Haushaltsplan und in das politische Programm der EU integriert.

Das finanzielle Instrument der Sozialpolitik der EU stellt der 1960 eingerichtete Europäische Sozialfonds (ESF) dar. Die Mittel des ESF werden nach nationalen Quoten vergeben. Die aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierten Maßnahmen dienen insbesondere arbeitsmarktpolitischen Zielen, wie etwa der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und Frauen in das Berufsleben.

Im Bereich der Agrarpolitik spielt der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) eine Rolle. Mehr als die Hälfte der Ausgaben der EU entfallen auf die Gemeinsame Agrarpolitik, wobei die Mittel der Abteilungen Ausrichtung und Garantie des EAGFL an diesen Ausgaben in unterschiedlicher Höhe beteiligt sind. Die Agrarpolitik und der Agrarmarkt nehmen in der EU eine besondere Stellung ein, da sie auf Grund zahlreicher Marktordnungen eine hohe Regelungsdichte aufweisen. Die Marktordnungen wurden erlassen, um den innergemeinschaftlichen Handel mit Agrarprodukten gegenüber dem Weltmarkt abzuschotten und die Preise im Interesse der Landwirte zu stabilisieren. Auf diese Weise soll der Agrarsektor in der EU vor der ausländischen Konkurrenz geschützt werden. Die mit der Preisstützung von Agrarprodukten verbundenen Kosten werden von der Abteilung Garantie des EAGFL getragen.

Die Agrarstrukturpolitik der EU wird dagegen von der Abteilung Ausrichtung des EAGFL finanziert. Die Agrarstrukturpolitik verfolgt unterschiedliche Ziele: So werden zum Beispiel Landwirte unterstützt, die besonders umweltfreundlich arbeiten. Um die Effizienz der Landwirtschaft zu erhöhen, wird auch die Stilllegung zuvor landwirtschaftlich genutzter Flächen und ihre Verwendung für Zwecke der Strukturverbesserung gefördert. Andererseits werden aber auch landwirtschaftliche Betriebe in Berggebieten und bestimmten benachteiligten Gebieten unterstützt, um einer Abwanderung der Bevölkerung und einer Verschlechterung der Wirtschaftskraft ländlicher Räume entgegenzuwirken.

Der jüngste der EU-Strukturfonds ist der so genannte Kohäsionsfonds. Aus den dafür bereitgestellten Mitteln werden Verkehrs- und Umweltprojekte in den rückständigsten Mitgliedstaaten der EU finanziert.



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