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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Agrarpolitik

betrifft die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Landwirte. Wegen Einbindung in die -EG ist staatliche Agrarpolitik der Mitgliedsländer zur übernationalen Agrarpolitik geworden, da einzelstaatliche Rechte bezüglich Markt- und Preispolitik auf Organe der EG (Kommission, Ministerrat) übergingen. Kritik ruft die Tatsache hervor, daß der Agrarb ereich fast 70% des gesamten EG-Haushalts beansprucht - dies infolge von Ankaufgarantien für die Erzeuger, Lagerung von Überproduktion (Butterberg, Schweineberg, Milchsee) sowie eines umfangreichen Prämiensystems. umfaßt als Teil der Wirtschaftspolitik die ordnende Tätigkeit des Staates und der von ihm autorisierten öffentlich rechtlichen Körperschaften, insoweit sich diese Tätigkeit auf die Gestaltung der kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Landbevölkerung und der Land- und Forstwirtschaft richtet (Heinrich NIEHAUS 1956). Legislative und Exekutive sind die Träger der Agrarpolitik. Sie allein sind befugt, agrarpolitische Entscheidungen zu treffen und die Durchführung agrarpolitischer Maßnahmen zu veranlassen. Dabei ist festzustellen, dass das Gewicht der Exekutive, welche über den notwendigen Sachverstand bezüglich der immer komplizierter werdenden Materie hauptsächlich verfügt, gegenüber der Legislative zunimmt. In die Verantwortung für die Agrarpolitik teilen sich in der Bundesrepublik die Europäische Gemeinschaft, der Bund und die Lander. Die Lander sind allein zuständig für das landwirtschaftliche Ausbildungsund Beratungswesen und den Landschaftsschutz. Bund und Lander sind gemeinsam verantwortlich für die Agrarstrukturpolitik (gemäss Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes«, 1969). Der Europäischen Gemeinschaft fällt in erster Linie die Verantwortung für die Markt- und Preispolitik zu. Die landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Interessenvertreter (Verbände, Gruppen und Einzelpersonen) und die politischen Parteien versuchen, Einfluss auf die Gestaltung der Agrarpolitik zu nehmen, ohne selbst Agrarpolitik betreiben zu können. Sie können als Triebkräfte der Agrarpolitik bezeichnet werden. Zu den Triebkräften gehört auch die wissenschaftliche Agrarpolitik, die durch Analyse der Lage der Landwirtschaft und der agrarpolitischen  Ziel-Mittel-Systeme agrarpolitische Entscheidungshilfen zu geben vermag. Obwohl landwirtschaftliche Bevölkerune. landwirtschaftliche - Erwerbstätige und landwirtschaftlicher Beitrag zum Sozialprodukt in den modernen Volkswirtschaften relativ geringe Anteile ausmachen, finden die landwirtschaftlichen Interessen in den Parlamenten eine relativ breite Unterstützung. Die Agrarpolitik befaßt sich mit der Gestaltung von Agrarverfassung und Agrarstruktur. Die wichtigsten Sachgebiete der Agrarpolitik sind Agrarmarkt-und Agrarpreispolitik, Agrarstrukturpolitik, Agrarkreditpolitik, Agrarsozialpolitik, Agrarumweltpolitik. Die konkreten Aufgaben der Agrarpolitik ergeben sich aus den Zielen, zu deren Verwirklichung sie beitragen soll: Sicherstellung der Volksernährung zu vertretbaren Preisen, der Teilnahme der Landwirtschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung und Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer intakten Umwelt. In den (nichtsozialistischen) Industrieländern steht in Friedenszeiten das Einkommensziel im Vordergrund. Seiner Verwirklichung diente in der Vergangenheit in erster Linie die Markt- und Preispolitik. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es des Einsatzes geeigneter Maßnahmen auf den verschiedenen Sachgebieten bedarf, um eine befriedigende Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft zu erreichen. Zielkonflikte ergeben sich, wenn das Einkommensziel mit Hilfe einer Preispolitik erreicht werden soll, welche eine Versorgung der Bevölkerung zu angemessenen Preisen nicht mehr erlaubt und/oder zu einer Beeinträchtigung des Welthandels führt. Mit fortschreitender wirtschaftlicher Entwicklung wächst die Zahl der Ansatzstellen für agrarpolitische Maßnahmen, und es ergeben sich Rückwirkungen von Maßnahmen im außerlandwirtschaftlichen Bereich auf die Landwirtschaft wie von Maßnahmen im agraren Bereich auf die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft. Wegen der vielfältigen Interdependenzen hängt der Erfolg der agrarpolitischen Maßnahmen davon ab, dass sie folgende Bedingungen erfüllen (NIEHAUS). Sie müssen a) den gesellschaftspolitischen Normen entsprechen. d.h. milieurichtig sein: b) Konstellation der Wirtschaftssektoren angepaßt, d.h. strukturrichtig sein; c) in ihrer Zielsetzung mit anderen gleichen oder übergeordneten Zielen verträglich, d.h. koordiniert sein; d) sachlich richtig, d.h. technisch konsequent sein; e) zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt werden, d.h. zeitrichtig sein. In der agrarpolitischen Praxis erweisen sich diese Postulate nicht immer als erfüllbar. Mangelnde Rücksichtnahme auf die sozialökonomischen Interdependenzen haben die Landwirtschaften der meisten Industrieländer in eine wirtschaftliche und politische Sonderstellung gedrängt und dadurch die harmonische Anpassung des Agrarsektors an die sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen erschwert. Die Folge davon ist eine entsprechende Verschlechterung der - Parität der Einkommen. Sowohl zwischen Landwirtschaft und übriger Wirtschaft bestehen Einkommensunterschiede als auch zwischen einzelnen Gruppen von Landwirten (z.B. zwischen den Inhabern größerer und kleinerer Betriebe). Die Lösung des Disparitätsproblems, das sich aus einer unzureichenden Faktormobilität im Agrarsektor erklärt, ist bisher nirgendwo in überzeugender Weise gelungen. Die Erfolge der Agrarpolitik beschränkten sich bislang darauf, eine Vergrößerung der intersektoralen Einkommensdisparität verhindert und einen reibungslosen, wenn auch nur langsamen Strukturwandel ermöglicht zu haben. Dieses unbefriedigende Ergebnis veranlaßt zur Suche nach Lösungsansätzen, welche stärker regional differenziert und sozialpolitisch orientiert sind. Eine ganz spezielle Herausforderung stellt für die Agrarpolitik zur Zeit die Integration der ehemals sozialistischen Landwirtschaft in marktwirtschaftliche Systeme dar. Schwerpunkte bilden dabei die Umwandlung bzw. Auflösung der übergroßen und überspezialisierten landwirtschaftlichen Großunternehmen sowie die Entwicklung einer den marktwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden ländlichen Literatur: Henrichsmeyer, W., Witzke, Z.H.P. (1991)



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