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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Depot

Um die Wertpapiere ihrer Kunden zu verwalten, richten die Kreditinstitute jedem Inhaber von Wertpapieren ein Depot ein. Man unterscheidet Streifbanddepot und Girosammeidepot. Beim Streifbanddepot werden die Wertpapiere für jeden Kunden extra in einem Streifband verwahrt. Im zweiten Falle, beim kostengünstigeren Girosammeidepot, lagern die Wertpapiere bei einer speziellen Wertpapiersammelbank. Die Depots der Kunden müssen von den Depots der Bank getrennt sein. Auf Kundendepots haben Gläubiger der jeweiligen Bank keinen Zugriff. Enthält die einem Geldinstitut zur Verwahrung und Verwaltung anvertrauten Wertgegenstände. Gleichzeitig ist es die Bezeichnung für ein Konto zur Verrechnung von Wertpapieren. Es gibt zwei Arten: Geschlossenes Depot: befindet sich in mietbaren, feuer- und einbruchssicheren Tresoren von Kreditinstituten für Wertgegenstände. Offenes Depot: Verwahrung und Verwaltung von Aktien, festverzinslichen Wertpapiere oder Investment-Zertifikaten von Kunden durch Banken. Im Wertpapiergeschäft gibt es: Sonderverwahrung: Aufbewahrung für jeden Hinterleger gesondert; Eigentum an den deponierten Stücken bleibt erhalten (depositum regulare); und Sammelverwahrung: Deponierte Stücke der Kunden werden ungetrennt mit gleichartigen Stücken anderer Kunden und auch der Depotbank selbst verwahrt; Eigentum an bestimmten Stücken erlischt, es gibt Miteigentumsanspruch am Gesamtdepot sowie Herausgabeanspruch auf gleichwertige Stücke (depositum irregulare). Aufbewahrung der Wertpapiere durch bestimmte Sammelbanken (Drittverwahrung) ist die Girosammelverwahrung, wozu eine besondere Ermächtigung des Kunden erforderlich ist. Bei einem Kreditinstitut vorhandene Möglichkeit zur Verwahrung von Wertpapieren und Angebot von Dienstleistungen, wie Stimmrechtswahrnehmung auf Hauptversammlungen, Ausübung von Bezugsrechten, Einziehung von Zinsen und Dividenden etc. Normalform ist heute die Sammelverwahrung oder Girosamrnelverwahrung (bei Wertpapiersammelbanken) im Gegensatz zu der früher üblichen Streifbandverwahrung. Aus Kontrollgründen führen Banken zwei Arten von Depotbüchern nebeneinander. Das persönliche Depot und das Sachdepot. Das persönliche Depot wird auf den Namen des Depotinhabers geführt, das Sachdepot ist nach Wertpapierarten geordnet. Das Sachdepot ist für die Verwaltungsarbeit der Bank von besonderer Wichtigkeit. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Bank regelt das Depotgesetz. Es enthält eine Reihe von Vorschriften zum Schutz des Depotinhabers. Siehe auch: Girosammeldepot, Streifbanddepot



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