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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sammelverwahrung

Sonderverwahrung von Wertpapieren ist umständlich und teuer. Um die Verwaltungsarbeit zu vereinfachen, besteht die Möglichkeit der Sammelverwahrung. Der Kunde erhält, wenn er seine Wertpapiere zurückverlangt, nicht die von ihm eingelieferten Stücke, sondern eine entsprechende Anzahl von Wertpapieren aus dem Sammelbestand der betreffenden Gattung. An die Stelle des Eigentums an dem bestimmten Wertpapier tritt das Miteigentum an allen Wertpapieren dieser Gattung.



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