Creditspread-Option
Abk.: CO. Kreditderivat der Gruppe der Creditspread-Kreditderivate, Gestaltungsvariante der Creditdefaultoption. Bei ihr wird in der ursprünglich Form das Creditevent als Ausweitung des in Basispunkten ausgedrückten Creditspread über ein als Basispreis spezifiziertes Niveau hinaus definiett. Als Underlying wird eine Kreditmarge (Basisspanne) zwischen einer Referenzforderung und einem laufzeitkongruenten, i.d. R. risikolosen Schuldtitel zu Grunde gelegt. Die Bezugnahme auf die Renditedifferenz zwischen ausfallrisikobehaftetem Underlying und als risikolos angesehenem Referenztitel oder -index basiert darauf, dass Fixedincome-Produkte mit gleicher Laufzeit und Zahlungsstruktur auf Bewegungen der Zinsstrukturkurve gleichartig reagieren und Ausweitung oder Verringerung des Spread somit eine veränderte Bonitätseinschätzung des Markts für den Schuldner induziert. Mit dem CO-Kauf als Verkaufsoption erwirbt der Risikoverkäufer als Optionskäufer gegen Zahlung einer Prämie das Recht, vom Risikokäufer als Optionsverkäufer Verlustausgleich zu verlangen, sofern die aktuelle Kreditspanne am Ausübungstag höher (bei Putoption) bzw. niedriger (bei Calloption) als die Basisspanne ist, der Creditspread also über den vereinbarten Basispreis hinaus steigt. Bei Kontrakten europäischen Typs kann der Optionsinhaber seinen Anspruch auf Verlustausgleich nur zeitpunktbezogen beim ersten Überschreiten des Basispreises geltend machen, bei solchen amerikanischen Typs kann Ausübung zeitraumbezogen auch über den Zeitpunkt des ersten Überschreitens des Basispreises hinaus erfolgen. Üblicherw. wird bei beiden Varianten ein zusätzliches spreadunabhängiges Creditevent vereinbart, das sicherstellt, dass der Optionsinhaber auch dann gegen das Underlying-Ausfallrisiko geschützt ist, wenn ein Handel in der Basis- bzw. Referenzforderung auf Grund eines Ausfalls nicht mehr möglich ist und Spreadfeststellung mangels Marktpreis nicht mehr möglich ist. Bei gleichbleibendem oder sinkendem Creditspread lässt der Risikoverkäufer den Put unausgeübt verfallen. Für den Risikokäufer als Stillhalter der Option ergibt sich Gewinn, wenn der Optionsinhaber die Option nicht ausübt oder die vereinnahmte Optionsprämie den notwendigen Verlustausgleich übersteigt. Für den Verlustausgleich durch den Risikokäufer wird meist Cashsettlement dergestalt vereinbart, dass sich die Ausgleichszahlung als Differenz zwischen zum Ausübungszeitpunkt geltendem Creditspread und vereinbarter Spreadbasis multipliziert mit dem Nominalwert des Kontrakts sowie einem entspr. Restlaufzeitfaktor berechnet. Bei der Variante einer CO-Callkonstruk-tion, bei der der Optionsinhaber von der Verringerung des Creditspread profitiert, ergibt sich die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlung aus der Differenz zwischen Basisspread der Option und aktuellem Spread, gewichtet mit einem Restlaufzeitfaktor, mit dem der Nennbetrag multipliziert wird. Die Veränderung der Kreditmarge kann als zahlungsauslösendes Ereignis i. S. eines Creditevent interpretiert werden. Bei Ausübung errechnet sich der Nettoertrag für den Käufer als Differenz zwischen Zahlungen des Verkäufers und gezahlter Optionsprämie. Übersteigt die Kredit- zum Ausübungszeitpunkt die Basisspanne, übt der Inhaber sein Optionsrecht i. d. R. aus; er kann somit die aus der verschlechterten Kreditqualität resultierenden Verluste seiner Referenzforderung durch den Gewinn aus der Creditspread-Putoption kompensieren. I. Ggs. z. dieser profitiert der Käufer einer Credit-spread-Calloption von einer Verbesserung der Kreditqualität des Referenzschuldners. Er ist in der Gewinnzone, wenn zum Ausübungszeitpunkt die Basis- über der Kreditspanne liegt. Beim Kauf einer Creditspread-Calloption und gleichzeitigem Verkauf einer laufzeitkongruenten -Putoption (Creditderivative-Collar) bewegt sich die Kreditmarge einer Referenzforderung innerhalb eines festgelegten Korridors, der durch die beiden Creditspread-Op-tions bestimmt wird, wobei die Basisspanne der Creditspread-Putoption grösser sein muss als die der -Calloption. Steigt die Kreditmarge über die Basisspanne der Creditspread-Putoption, so wird der aus dem Referenztitel resultierende Gewinn für die Zahlungsverpflichtung daraus verwendet; sinkt die Kredit- unter die Basisspanne der Creditspread-Calloption, kompensiert die erhaltene Zahlung daraus den entstandenen Wertverlust des Referenzwerts. Schwankungen der Kreditmarge innerhalb des Korridors lösen keine Zahlungsströme aus. Da bei Credit-spread-Options das zahlungsauslösende Ereignis durch Veränderungen von Kreditmargen definiert ist, können zwischenzeitliche Bonitätsverschlechtcrungen des Schuldners, die nicht zwangsläufig zu einem Creditevent (z. B. Zahlungsunfähigkeit) führen müssen, bei einer Creditspread-Option eine Ausgleichszahlung auslösen. Deshalb sind diese nur bei marktfähigen Fremdkapitaltiteln einsetzbar, da sich zwischenzeitliche Bonitätsverschlechterungen im Marktwert des Titels niederschlagen. Optionen auf Kreditmargen erlauben eine Isolierung des Kredit-vom Zinsänderungsrisiko.
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