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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bietergruppe Bundesemissionen

1. Bis Ende 1997 wurden Bundesanleihen im kombinierten Konsortial- und Tenderverfahren über das Bundesanleihekonsortium begeben, während bei den Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, und U-Schätzen (unverzinsliche Schatzanweisung) ausschließlich das Tenderverfahren angewandt wurde, bei dem alle gebietsansässigen Kreditinstitute mit LZB-Girokonto zur Gebotsabgabe zugelassen waren. – 2. Seit Januar 1998 werden Bundesanleihen, Teilbeträge der Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen sowie U-Schätze einheitlich im Tenderverfahren über die neu gebildete “Bietergruppe Bundesemissionen B.” begeben. Dieser Bietergruppe können inländische Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken angehören, wenn sie eine bestimmte Mindestplatzierungskraft gewährleisten. – 3. Bedingungen für die Mitgliedschaft: a) Mitglied der Bietergruppe Bundesemissionen Bietergruppe Bundesemissionen können werden: 1) gebietsansässige Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken gemäß § 1 I, IIId 2,3 KWG; 2) inländische Niederlassungen ausländischer Unternehmen gemäß §§ 53, 53b, 53c KWG. – b) Für die Abwicklung der Emissionsgeschäfte ist ein Girokonto bei einer Landeszentralbank (Haupt- bzw. Zweigstelle der Deutschen Bundesbank) und ein Depotkonto bei der Deutschen Börse Clearing AG erforderlich. – c) Die Mitgliedschaft setzt eine ausreichende Platzierungskraft für Bundesanleihen (Bunds), Bundesobligationen (Bobls), Bundesschatzanweisungen (Schätze), und unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) voraus. Sie ist (aus heutiger Sicht) ausreichend, wenn mindestens 0,05% (ungerundet) der in einem Kalenderjahr in den Auktionen insgesamt zugeteilten Emissionsbeträge übernommen werden. Dabei wird erwartet, dass sich die Mitglieder der Bietergruppe möglichst regelmäßig und mit wettbewerbsfähigen Bietungen an den Auktionen beteiligen. – d) Für die Bietergruppe wird jährlich eine Rangliste der Mitglieder nach der Höhe ihrer Anteile am zugeteilten Emissionsvolumen (ohne Nennung der Anteilssätze) veröffentlicht. Mitlgieder, die die geforderte Mindestübernahme nicht erreichen, scheiden aus der Bietergruppe aus; spätere Wiederaufnahme ist möglich. Abk.: Bunds. Nach Neuordnung des Begebungsverfahrens für Bundesemissionen, die u. a. zu der Abschaffung des Bundesanleihe-konsortiums und einer Vereinheitlichung des Begebungsverfahrens für Bundeswertpapiere führte, 1998 neu geschaffene Institution, die an dem Bietungsprozess für Bundeswertpapiere partizipiert. Der Bietergruppe gehören solche Institute an, die ihre Platzierungskraft durch die Übernahme von mind. 0,05% der nach Wertpapieren gewichteten Gesamtzuteilungen nachweisen mussten. Um die Aufnahme in die Bietergruppe konnten sich auch andere gebietsansässige Kreditinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken sowie inländische Niederlassungen ausländischer Institute bewerben, die über ausreichende Platzierungskraft, ein Bundesbank-Girokonto und ein Konto bei Eurex Clearing verfügen. Für die Bietergruppe wird jährlich eine Rangliste der Mitglieder nach der Höhe ihrer Anteile am zugeteilten Emissionsvolumen veröffentlicht; für den Fall, dass Institute die erforderliche Platzierungskraft nicht erbringen, scheiden sie aus der Bietergruppe mit der Option einer späteren Wiederaufnahme aus. Über dieses Gremium werden Bundesanleihen, -Obligationen, -schatzan-weisungen und Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes einheitlich im Tenderverfahren über die Bietergruppe begeben.



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