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Bankensysteme
Als Bankensystem bezeichnet man in einer Volkswirtschaft zum einen das auf Gesetze und Traditionen beruhende Zusammenspiel zwischen dem Bankensektor und den anderen Wirtschaftseinheiten der Volkswirtschaft sowie zum anderen das Zusammenspiel der Banken untereinander. Häufig werden marktwirtschaftliche Bankensysteme nach dem in Kontinentaleuropa üblichen Universalbankenssystem und dem in den angelsächsischen Ländern und Japan vorherrschenden Trennbankensystem unterschieden. Das Bankensystem einer Volkswirtschaft kennzeichnet das Zusammenspiel zwischen dem Bankensektor einerseits und anderen Sektoren der Wirtschaft, wie dem Privat- oder Haushaltssektor, dem Staat und den Unternehmen. Die Bankensysteme der verschiedenen Volkswirtschaften unterscheiden sich dabei teilweise erheblich. Gemeinsam ist aber allen diesen Systemen, dass ihre Hauptaufgabe darin besteht, die Finanzströme innerhalb der Volkswirtschaft so zu lenken, dass ein Ausgleich zwischen den Wirtschaftseinheiten, die einen Überschuss an Finanzmitteln und den Wirtschaftseinheiten, die ein Defizit an Finanzmitteln haben stattfindet. In der Regel herrscht bei den privaten Haushalten in der Volkswirtschaft ein Überschuss an Finanzmitteln, der durch das Sparen von Geld entsteht, das nicht zum Konsum benötigt wird, während gleichzeitig im staatlichen Sektor sowie bei den Unternehmen oftmals ein Defizit an Finanzmitteln herrscht. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten des Ausgleichs der Finanzbedürfnisse zwischen den Wirtschaftseinheiten.
Der direkte Ausgleich erfolgt, indem die Wirtschaftseinheiten, die einen Mangel an Finanzmitteln haben, sich direkt an Wirtschaftssubjekte wenden, die einen Überschuss an Finanzmitteln haben und bei diesen die Mittel in Form von Krediten oder Beteiligungen aufnehmen. Die Kredit- oder Kapitalaufnahme findet beim direkten Finanzausgleich in der Praxis durch die Emission von Anleihen oder der Ausgabe von Beteiligungspapieren wie beispielsweise Aktien statt. Bei dem direkten Ausgleich der Überschüsse und Defizite dienen die Banken nur als technische Hilfe, indem sie den kapitalsuchenden Einheiten ihr Know-how und ihr Vertriebssystem zur Verfügung stellen. Beim indirekten Ausgleich erfolgt die Umleitung von Finanzmitteln so, dass die Banken die überschüssigen Mittel selbst "ankaufen" und an andere Wirtschaftseinheiten weitergeben. Beide Gruppen treten also nicht direkt miteinander in Kontakt treten. Der Ausgleich verläuft anonym. In diesem Prozess erwerben die Wirtschaftseinheiten, die einen Überschuss an Finanzmitteln haben, eine Forderung gegenüber der Bank und in der Regel auch einen Anspruch auf Zinszahlung. Die Wirtschaftseinheiten, die ein Defizit an eigenen Finanzmitteln haben, gehen eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank ein. Vertragspartner ist für beide Seiten jeweils die Bank. Der Vorteil dieser zweiten Variante des Ausgleich von Kredit- und Anlagebedürfnissen in einer Volkswirtschaft:
Die verschiedenen Bankensystemen in marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften lassen sich nach Universalbankensystemen und Trennbankensystemen unterscheiden. Daneben wird oft danach unterschieden, ob es den Banken erlaubt ist, kurz- und langfristige Kredite zu vergeben oder ob bestimmte Banken nur kurzfristige Geschäfte tätigen dürfen, wohingegen andere Institute nur langfristige Bankdienstleistungen anbieten dürfen. Als Universalbankensysteme gelten solche, in denen es den Banken erlaubt ist, alle Bankgeschäfte zu betreiben. Hierzu zählen beispielsweise das Wertpapiergeschäft, das Einlagengeschäft und das Kreditgeschäft. Dieses System ist vor allem in Kontinentaleuropa vorherrschend. Auch in Deutschland sind die meisten Banken Universalbanken, die jegliche, in Deutschland zulässigen, Bankgeschäfte betreiben dürfen. Eine Spezialisierung auf einzelne Bankgeschäfte erfolgt lediglich auf freiwilliger Basis und nicht aufgrund staatlicher Reglementierungen. Das Gegenteil eines Universalbankensystem ist ein Trennbankensystem, in dem die einzelnen Banken nur bestimmte Bankleistungen anbieten dürfen. Meist erfolgt die Trennung dadurch, dass bestimmte Banken nur Dienstleistungen im Einlagen- und Kreditgeschäft anbieten dürfen, man spricht dann von Commercialbanken, während andere Banken lediglich Wertpapiergeschäfte betreiben dürfen. In diesem Fall wird von Investmentbanken gesprochen. Das Trennbankensystem findet man vor allem in den USA, England und Japan. In England findet allerdings seit längerer Zeit eine Veränderung in Richtung des Universalbankensystems statt. In einigen Ländern wird zwischen Banken unterschieden, die ausschließlich kurzfristige Kreditgeschäfte, wie beispielsweise das kurzfristige Einlagengeschäft und die Vergabe von Konsumentenkrediten, betreiben dürfen, währen andere Banken ausschließlich langfristige Bankgeschäfte anbieten. Zu den Ländern in denen eine solche Trennung lange vorgeschrieben war, gehört Italien. Eine solche strikte Trennung zwischen kurz- und langfristigem Geschäft ist allerdings heute kaum noch zu finden. Während die beiden oben genannten Differenzierungskriterien lediglich der Unterscheidung von Bankensystemen in marktwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften dient, kann man auch zwischen privatwirtschaftlichen und planwirtschaftlichen Bankensystemen differenzieren. So ist es typisch für ein planwirtschaftlich organisiertes Bankensystem, dass die Kreditvergabe aufgrund von politischen Erwägungen erfolgt und nicht aufgrund ökonomischer Entscheidungen der Banken. Außerdem erfolgt kein Wettbewerb zwischen den Banken, woraus meist eine eingeschränkten Palette an angebotenen Dienstleistungen resultiert. Daneben kann eine Trennung zwischen Bankensystemen in christliche und moslemisch orientierten Ländern erfolgen. So ist es Banken in streng moslemisch geprägten Volkswirtschaften aus religiösen Gründen oftmals nicht erlaubt Zinsen für Kredite zu nehmen, so dass die dort ansässigen Banken andere Strukturen finden müssen, um sich zu finanzieren. Allen Bankensystemen ist aber gemeinsam, dass die Tätigkeit der in der betreffenden Volkswirtschaft ansässigen Banken durch strenge Gesetze und Verordnungen geregelt werden, die vor allem dem Schutz der Anleger dienen.
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Weitere Begriffe : Captivetransaction | Geldmarkteigengeschäft | nachschüssige, nachträgliche Zinsrechnung | ||||||||||||||||||||||||||||
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