Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Wochenausweis der Europäischen Zentralbank

Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems. 1. Begriff: ähnlich dem bis Ende 1998 erstellten Wochenausweis der Deutschen Bundesbank finanzieller Status (Bilanz) in verkürzter Form. – 2. Rechtliche Grundlage: Art. 15.2. i. V. mit 15.1. des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank verpflichtet letztere, d. h. das Direktorium der EZB, dazu, wöchentlich einen “konsolidierten Ausweis” des ESZB zu erstellen und zu veröffentlichen. – 3. Gliederung: Der Wochenausweis der Europäischen Zentralbank d. EZB enthält 8 Aktiv- und 11 Passivposten, deren Betrag (in Mio. Euro) zum jeweiligen Stichtag mitsamt den Veränderungen zur Vorwoche aufgrund von Transaktionen ausgewiesen wird. – a) Die Aktiva gliedern sich in: (1) Gold und Goldforderungen (2) Forderungen in Fremdwährung an außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässige Personen, untergliedert nach (2.1) Forderungen an den IWF und (2.2) Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandaktiva (3) Forderungen in Fremdwährung an im Euro-Währungsgebiet ansässige Personen (4) Forderungen in Euro an außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässige Personen, untergliedert nach (4.1) Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite und (4.2) Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des Wechselkursmechanismus II (WKM II, Europäisches Währungssystem) (5) Forderungen an den Finanzsektor im Euro-Währungsgebiet, untergliedert nach (5.1) Hauptrefinanzierungsgeschäfte (5.2) längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (5.3) Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen (5.4) strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen (5.5) Spitzenrefinanzierungsfazilität (5.6) Forderungen aus Margenausgleich (5.7) sonstige Forderungen (6) Wertpapiere in Euro von im Euro-Währungsgebiet ansässigen Personen (7) Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte (8) sonstige Aktiva b) Die Passiva sind gegliedert in: (1) Banknotenumlauf (2) Verbindlichkeiten in Euro gegenüber dem Finanzsektor im Euro-Währungsgebiet, untergliedert nach (2.1) Einlagen auf Girokonten einschließlich Mindestreserveguthaben (2.2) Einlagefazilität (2.3) Termineinlagen (2.4) Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen (2.5) Verbindlichkeiten aus Margenausgleich (3) Verbindlichkeiten aus der Begebung von Schuldverschreibungen (4) Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen im Euro-Währungsgebiet ansässigen Personen, untergliedert in (4.1) Einlagen von öffentlichen Haushalten und (4.2) sonstige Verbindlichkeiten (5) Verbindlichkeiten in Euro gegenüber außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässigen Personen (6) Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber im Euro-Währungsgebiet ansässigen Personen (7) Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber außerhalb des Euro-Währungsgebiets ansässigen Personen, untergliedert nach (7.1) Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten (7.2) Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II (8) Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte (9) sonstige Passiva (10) Ausgleichsposten aus Neubewertung (11) Kapital und Rücklagen. 3. Bedeutung: Der Wochenausweis der Europäischen Zentralbank d. EZB soll insbesondere aktuelle währungs- und kreditpolitische Informationen liefern, in Gestalt einer nach Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gegliederten Zwischenbilanz. Vorangestellt sind kurze Erläuterungen zu Positionen, die mit geldpolitischen Operationen zusammenhängen, und solchen, bei denen dies nicht der Falle ist, ferner zu den Einlagen des Finanzsektors im Euro-Währungsbeite auf Girokonten. Ähnlich wie früher beim Wochenausweis der Bundesbank spiegeln sich auch hier die Funktionen der Zentralbank wider, als Notenbank, Bank der Banken und des übrigen Finanzsektors, Bank des Staates und (nicht zumindest) als Währungsbank. Die EZB erstellt zu bestimmten Wochenstichtagen jedes Monats eine Art Zwischenbilanz für bestimmte für die Öffentlichkeit interessante Positionen ihrer Tätigkeit und veröffentlicht diesen Ausweis.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
WKN
 
Wodu
 
Weitere Begriffe : Planung, advokative | deep structure | Mündelsicherheit
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.